Erbengemeinschaft, Grundstück 5,83 m²

Ha no, drom sait ma’s oim em Guata!

:innocent:

Nö. Ich habe schon Zwangsversteigerungen miterlebt, da ist der Preis aber rasant durch die Decke gegangen.
Dass der Verkauf von Teileigentum - sofern es nicht an einen Miteigentümer geht - nicht besonders lukrativ ist, liegt nicht an der Fläche, sondern an der Eigentümergemeinschaft, in die man einsteigt.

Die Teilungsversteigerung ist kein Verkauf von Teileigentum. Bei einer Gesamtfläche von unter 400 m² und einem rechnerischen Anteil von 6 m² muss man sowieso damit rechnen, dass man „Geld mitbringen muss“.

Moin,

frag Dich mal im Stillen, ob Dein Beitrag irgendwelche Fragen beantwortet. w-w-w ist kein Obstkistl, auf dem jeder seine Meinung zu irgendetwas verkündet, das keiner wissen will.

@Jörg: Dir scheint auch nicht klar zu sein, warum ich den Post eingestellt habe.

Gruß
Ralf

Doch!
Die einzelnen Humöre können sehr unterschiedlich sein …

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Hättest Du schonmal zum Thema GrSt-Erklärung gesurft, wäre es Dir über den Weg gelaufen:
Land- und Forstwirtschaft

Büddebüdde :wink:

Servus, Jörg,

mein Rechtspfleger scheint das anders zu sehen. Weißt Du eine Quelle dazu oder handhaben die Rechtspfleger das nach Gutdünken?

Gruß
Ralf

Es ist bei mir die Erinnerung/Erfahrung. Aber ich werde mal die Rechtspflegerin meines Vertrauens ansprechen.

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Du solltest eine PN von mir haben.

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