eine E. aus 8 Leuten ist in den Besitz eines landwirtschaftlichen Grundstücks von 5,83 m² (zusammen!) gelangt, das wäre noch nicht so schlimm, nun kommt aber das Finanzamt und will eine Grundsteuererklärung haben. Gibt es denn da keine Rettung? Das Ausfüllen plus Erhebung der Finanz-Idents für 8 Leute kostet doch schon mehr als die Immobilie wert ist, Ackerland liegt bei 3 bis 5 €. Ich grüble schon, ob man das nicht der Kirche schenken kann. Könnten die sich dagegen denn wehren?
ich bezweifle, dass die das annimmt. 5,38 qm sind kleiner als mein Klo und damit als „landwirtschaftliche Fläche“ nicht zu gebrauchen (Privat mal ausgenommen)
Solche „Stücklein“ gibt es an Neckar, Rems und am Albtrauf: Im Herzogtum Württemberg wurde von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen das fränkische Realteilungsrecht praktiziert, es gab für landwirtschaftlich genutzte Flächen kein Anerbenrecht. Wingerte, die nach ein paar Erbgängen zu Bruchteilen 108 Eigentümern gehören, sind kein besonderes Exotikum, und das Grundstücksverkehrsgesetz bietet an dieser Stelle keine Handhabe.
Trotzdem glaube auch ich im vorliegenden Zusammenhang eher an 5,83 ar, schon alleine wegen der zwei Nachkommastellen. Die Flächeneinheit ar ist überall noch im Schwang, wo es um landwirtschaftliche Grundstücke geht. Auch, weil @drambeldier glaub ich aus dem Vorderösterreichischen kommt, das erst von Napoleons Gnaden „Neuwürttemberg“ wurde und wo es keine Tradition der Realteilung gibt, sondern ein gemäßigtes Anerbenrecht, bei dem die Höfe nicht geteilt werden, sondern der Hoferbe vergleichsweise weit gehende Verpflichtungen betreffend Sicherung einer Ausbildung, Aussteuer und ggf. der Versorgung der weichenden Erben.
Wie auch immer: Ich hab mich noch nicht detailliert mit dem Thema Neufeststellung bei luf Grundstücken beschäftigt, aber es würde mich höchlich wundern, wenn an dem wesentlichen Schlüssel, Feststellung der Ertragsmeßzahl, gerührt worden wäre. Immerhin war das der Bereich der „alten“ Einheitsbewertung, der am besten an die Ermittlung von Ertragswerten hinkam.
für den Laien erklärungsbedürftig. Wg. der Größe hake ich nochmal nach; im Übrigen geht es natürlich nicht um die paar Groschen Grundsteuer, sondern um den bürokratischen Aufwand.
Schlümmer geht ümmer! Fieses Nachbohren brachte Licht ins Dunkel: Das gesamte Grundstück hat 360 m², davon gehörte dem Erblasser 1/6, und das ist nun zu verteilen. Die Überlegungen gegen die Bürokratie sind somit hinfällig, weil niemand die 3 Miteigentümer kennt (nur namentlich), denen die restlichen 5/6 gehören und wir die wohl nie unter einen Hut kriegen werden.
In diesem Fall sollte über eine Teilungsversteigerung nachgedacht werden. Teilungsversteigerung – Wikipedia
Ansprechpartner wäre die - hoffentlich nette - Rechtspflegerin beim Grundbuchamt.
mal sehen, ob ich das verstanden habe: Drei nicht näher bekannte Personen und der Erblasser bildeten eine Eigentümergemeinschaft. An die Stelle des Erblassers tritt nun die Erbengemeinschaft mit 8 Mitgliedern. Braucht es nun erstmal eine Einigung innerhalb der Erbengemeinschaft oder kann jeder von denen die Teilungsversteigerung verlangen?
das stand bei seinem oben angegebenen Link.
„Die Teilungsversteigerung muss durch einen an der Gemeinschaft Beteiligten beantragt werden.“
Das könnte allerdings zum Problem werden: " Im Antrag müssen die genaue Bezeichnung des Grundstücks sowie die Anschriften der übrigen Miteigentümer angegeben sein.", wenn du sagst
Das Ganze hätte den Charme, dass das Amtsgericht die unbekannten Miteigentümer suchen müsste. Ausserdem kann jeder Miteigentümer im Termin auf das Grundstück mitbieten.
Das ist der Tipp des Jahres! Ich war schon am Grübeln, wie ich meine liebe Cousine, die das ganze Gewese mit den Ämtern auf sich genommen hat und langsam die Schnauze voll hat, zum Mittun bewegen könnte. Heißen Dank!
Für die Cousine:
Wenn meine Erinnerung stimmt, dann sollte das vereinfacht so laufen:
Einer beantragt die Versteigerung. Das Grundstück wird versteigert und der Erlös - abzüglich der Unkosten - aufgeteilt. Die Aufteilung ist Sache des Amtsgerichts..
Aber sicherheitshalber bitte dort (beim Grundbuchamt) nachfragen. Der Teufel kann im Detail stecken.