Erbengemeinschaft Haus Grundstücke Vermögen

Hallo zusammen,
ich möchten wissen wie sich das verhält ich schilder jetzt einmal die Lage…

Anfang dieses Jahres ist mein Stief Opa verstorben. Im Testament bin ich die alleinerbin von Haus, Grundstück und Vermögen der Schwerster wurde ein Lebenslanges Wohnrecht in seiner Wohnung vererbt…

Der Sachverhalt ist aber ein bissl komplizierter. Es sind drei Geschwister gewesen als die Eltern verstarben wurde die Schwester bereits ausgezahlt, das Haus und Grundstück wurde an mein Opa und seinen Bruder vererbt…

Vor zwei Jahren verstarb der Bruder meines Opas und die Schwester hat wieder geerbt… Denke die Hälfte des verstorbenen Bruders… Wissen nicht wie und ob sich das so verhält oder bekommt Sie dann die Hälfte?

Jetzt die Frage, von meinem Stiefopa hat Sie nur das Wohnrecht vererbt bekommen… Wie wird sich das jetzt auf das Erbe ausüben?

Hoffe ich habe das verständlich geschildert…
Danke schonmal für die Antworten… Bitte Sachlich bleiben… Gruß

du hast in der Überschrift stehen: Erbengemienschaft
Im Text : Alleinerbe.

Was ja ganz interessant ist, hat sie das Wohnrecht nicht schon er bekommen?

nehmen wir mal an, dass alles seine richtigkeit beim Testament hat und es auch so umgesetzt wird, dann hat die Schwester deines Opas das Recht in der Wohnung zu leben. Aber das nicht ohne Kosten.

Möchte denn die Wohnrechtsinhaberin das Wohnrecht nutzen?

Wie hat sie denn geerbt ? Gab es ein Testament oder trat gesetzliche Erbfolge ein ? Möglicherweise hat die dabei den halben Hausanteil von ihrem Bruder geerbt.
Und dann konnte dein Opa dir gar nicht alles vererben ! Nur das was auch ihm gehörte, nämlich das halbe Haus und Grundstück, sein sonstiges (eigenes) Vermögen schon.

Lebte die Schwester denn in dem Haus des Opas ? Warum sonst ein Wohnrecht ? Wenn ich es richtig sehe gehörte ihr bereits das halbe Haus. Was aber nicht bedeuten würde, sie könnte dort auch einziehen ! Das ginge nur einvernehmlich.
Mit dem Wohnrecht könnte sie das, aber nur persönlich, nicht etwa durch einen Mieter.

Was heißt das nun ?
Du wirst Dich wohl bei einem Anwalt rechtlich beraten lassen müssen.

MfG
duck313

Also ja des ja die Frage gewesen und Nein Sie hat das Wohnrecht von meinem opa vererbt bekommen und nein dies hatte Sie davor noch nicht.

Ja sie möchte das Wohnrecht ausüben…

Die Frage ist sie hat die Hälfte von Bruder meines Opas geerbt., oder also meinem Opa hat die Hälfte gehört und den Bruder die Hälfte… Hat sie dann von der Hälfte die Hälfte quasi 25 % vom Haus wieder geerbt? Also gehörte meinem Opa 75% vom Haus und vom meinem Opa hat sie nur das Wohnrecht geerbt… Oder sehe ich das falsch… Oder bin ich da auf einer falschen Schiene… Danke Gruß

wen wie viel vom Haus gehört nach der ganzen Erbkette sollte ein Blick in das Grundbuch offenbaren.

Denn wenn du schon nur Rätseln kannst wie einst die Aufteilung und die Vererbung war, wir können so dazu noch weniger sagen.

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Dein Opa kann dir nur seinen Hausanteil vererbt haben, das sind nach Schilderung 50%. Die anderen 50% gehörten dem Bruder und nach dessen Tod voraussichtlich seinem gesetzlichen Erben = Schwester (weil alle anderen Verwandten vorverstorben waren).
Gut.

Nun vererbt (gab es also ein Testament deines Opas ?) dir seinen 50% Anteil, setzt aber gleichzeitig der Schwester ein lebenslanges Wohnrecht ein.
Das bedeutet, Du hast eigentlich am Haus/Grund nichts, vielleicht gab es noch sonstiges Vermögen (Geld, Sachen).
Das Haus gehört Dir und der Schwester zu 50 %. Sie hat das alleinige Wohnrecht daran.

Du könntest natürlich versuchen deinen Anteil zu Geld zu machen, sei es bei der Schwester oder beim Verkauf an einen Dritten. Das ist aber eher schlecht, man wird nicht viel erzielen können, kann sein niemand kauft, wenn er es nicht nutzen kann solange Schwester das Wohnrecht nicht aufgibt oder letztlich verstirbt.

Tipp wurde gegeben, nimm Einsicht ins Grundbuch und die dortigen Eigentumsverhältnisse. Da der Bruder schon vor 2 Jahren starb mag die Schwester als Nachfolgerin dort bereits eingetragen sein.
Oder geh mit allen Unterlagen zu den verschiedenen Erbfällen zu einem Anwalt und lasse dich beraten.

MfG
duck313

Nein!

Noch weniger verständlich

Ja, nicht nur Du, ich/wir auch, geh mit dem Tesztament zu einem Anwalt. So wie Du das hier schilderst wir man nicht schlau draus. ramses90

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Ach so, jetzt bin ich wohl auch selbst verwirrt worden bei der möglichen Erbfolge.
Nach Tod des Bruders mit Testament kann dessen Schwester den vollen (50%) Anteil erhalten haben. Nach gesetzlicher Erbfolge hätte Opa ja auch von seinem Bruder erben müssen. Je die Hälfte mit der Schwester zusammen.
Opa hielte dann am Haus 75 % und die hätte er dir mit Testament vermachen können.
Wie mehrfach gesagt, nur Du kennst alle Details und hast die Testamente vorliegen.

Ja mein Opa hatte damals auch die Hälfte geerbt… Also sollte es sich jetzt um 75% vom Haus handeln… Also kann ich jetzt quasi nur die Testaments Eröffnung abwarten… Wollte nur Gewissheit haben danke schonmal kann mich ja melden wenn ich mehr weiß… Achja eine frage hätte ich trotzdem noch… Die erbliche Reihenfolge geht immer auf den nächsten Verwandten über also Kinder, Geschwister oder Eltern und Co wenn nichts festgelegt wird wenn aber das Erbe aufgeteilt wird der bekommt das der andere bekommt das… Dann umgeht man die Erbreihenfolge ist dies so richtig?

Hallo,

Bitte nochmal von vorne:
Wem hat das Haus ursprünglich gehört? Das sollte aus dem Grundbuch nachvollziehbar sein.
Wer hat dann was von wem geerbt? Auch das sollte aus dem Grundbuch zu sehen sein. Notfalls gibt es Unterlagen dazu in der Grundakte.

Der Opa kann nur das an Dich vererben, was ihm gehört hat. Nur was war das? Und was nicht?

Es könnte so sein. wie Du es schilderst, aber auch ganz anders.

Gruss
Jörg Zabel