Erbengemeinschaft Hausbau

Eine kurze Frage: Darf bei einer Erbengemeinschaft, der gemeinsam ein Grundstück gehört, ein Erbe allein ohne Zustimmung der anderen auf dem Grundstück ein Haus bauen?

Eine kurze Frage: Darf bei einer Erbengemeinschaft, der
gemeinsam ein Grundstück gehört, ein Erbe allein ohne
Zustimmung der anderen auf dem Grundstück ein Haus bauen?

Meinst du jetzt privatrechtlich oder öffentlich-rechtlich?

Danke für die schnelle Rückmeldung.

Privatrechtliche Frage.

Eine kurze Frage: Darf bei einer Erbengemeinschaft, der
gemeinsam ein Grundstück gehört, ein Erbe allein ohne
Zustimmung der anderen auf dem Grundstück ein Haus bauen?

nein, §§ 2038 II, 745 III bgb.
http://dejure.org/gesetze/BGB/745.html

Privatrechtliche Frage.

Dann lautet die Antwort nein.

http://de.wikipedia.org/wiki/Gesamthandseigentum

Eine kurze Frage: Darf bei einer Erbengemeinschaft, der
gemeinsam ein Grundstück gehört, ein Erbe allein ohne
Zustimmung der anderen auf dem Grundstück ein Haus bauen?

Meinst du jetzt privatrechtlich oder öffentlich-rechtlich?

ergäbe das einen unterschied? welchen?

Meinst du jetzt privatrechtlich oder öffentlich-rechtlich?

ergäbe das einen unterschied?

Ja.

welchen?

Die öffentlich-rechtliche Genehmigung, ein Haus auf einem Grundstück zu bauen, kann sich auch von mehreren Eigentümern einer allein erteilen lassen. Die Baugenehmigung wird nämlich ohnehin „unbeschadet der Rechte Dritter“ erteilt.

welchen?

Die öffentlich-rechtliche Genehmigung, ein Haus auf einem
Grundstück zu bauen, kann sich auch von mehreren Eigentümern
einer allein erteilen lassen. Die Baugenehmigung wird nämlich
ohnehin „unbeschadet der Rechte Dritter“ erteilt.

das war aber nicht die frage. es ging nicht um eine antragstellung, sondern ums bauen. willst du es noch mal versuchen?

Danke für die Anworten, und den Hinweis, dass die Baugenehmigung auch ohne Zustimmung der Erben einholen lässt!

Die öffentlich-rechtliche Genehmigung, ein Haus auf einem
Grundstück zu bauen, kann sich auch von mehreren Eigentümern
einer allein erteilen lassen. Die Baugenehmigung wird nämlich
ohnehin „unbeschadet der Rechte Dritter“ erteilt.

das war aber nicht die frage. es ging nicht um eine
antragstellung, sondern ums bauen.

Nein, es ging nicht ums bauen, sondern ums bauen dürfen, auf den Bauantrag folgt nämlich die Baugenehmigung. Und da stellt sich heraus, dass man etwas öffentlich-rechtlich darf, was man privatrechtlich noch lange nicht darf.

willst du es noch mal
versuchen?

Nein, warum auch. Obiges verstehst jetzt auch du.

Übrigens (denn ich bin kein Verhaltensforscher) langweilen mich Leute, die sich hier mit eigenen Antworten fein zurückhalten, aber sich wie ein kleiner Wadenbeißer auf fremde Antworten stürzen, an denen sie dann herumzukritteln versuchen.

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Nein, es ging nicht ums bauen, sondern ums bauen dürfen,

na, dann lies doch einfach mal die frage:
" Darf bei einer Erbengemeinschaft, der gemeinsam ein Grundstück gehört, ein Erbe allein ohne Zustimmung der anderen auf dem Grundstück ein Haus bauen?"

jaja, ist langweilig, ich weiß…

Nein, es ging nicht ums bauen, sondern ums bauen dürfen,

na, dann lies doch einfach mal die frage:

Ich würde die Betonung beim lesen „doch einfach mal“ etwas anders setzen und schon…

" Darf bei einer Erbengemeinschaft, der gemeinsam ein
Grundstück gehört, ein Erbe allein ohne Zustimmung der anderen
auf dem Grundstück ein Haus bauen?"

jaja, ist langweilig, ich weiß…

Ja, in der Tat. Und nun musst du mich leider entschuldigen.

Nein, es ging nicht ums bauen, sondern ums bauen dürfen,

na, dann lies doch einfach mal die frage:

Ich würde die Betonung beim lesen „doch einfach mal“ etwas
anders setzen und schon…

" Darf bei einer Erbengemeinschaft, der gemeinsam ein
Grundstück gehört, ein Erbe allein ohne Zustimmung der anderen
auf dem Grundstück ein Haus bauen?"

lol.
das ändert genau gar nichts.
deutsch ist nicht wirklich deine muttersprache, hm? ‚darf‘ ergibt hier ohne das ‚bauen‘ keinen sinn. ‚darf einer ein haus‘. genau. darf ich mal ne cola.

kauf dich tüte deutsch, hat mich auch gehelft.

jaja, ist langweilig, ich weiß…

Ja, in der Tat. Und nun musst du mich leider entschuldigen.

ich denke gar nicht dran. du hast die frage nicht richtig
gelesen und nun machst du es durch hinzufügen von unsinn noch
schlimmer. und machst mir dafür vorhaltungen.

arm, richtig arm…

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Wie gesagt, du langweilst mich - auf Flamer falle ich längst nicht mehr herein. Geh doch ein bisschen im Hof spielen.

Geh doch ein bisschen im Hof spielen.

finde ich dich da? im sandkasten? übst du dort lesen, mit buchstabenförmchen?

dann nimm einen schal mit, es wird kalt dort so alleine…

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Bevor Du hier weier Nettigkeiten hin und her tauscht, würde ich mich doch über eine Antwort im Thread weiter unten freuen.

*plonk*
owt :smile:

aha. ich bin sieger! (owt)
und du bist nichts…

Insbesondere bist du so ein armes Würstchen, das sich nur online eine große Schnauze zu haben trauen darf.

plonk?

Insbesondere bist du so ein armes Würstchen, das sich nur
online eine große Schnauze zu haben trauen darf.

lol.
da darfst du meine gegner mal zu interviewen.