Meine Eltern müssen ins Altenheim. Sie haben etwas Geld gespart und meiner Mutter gehört zur Hälfte (andere Hälfte gehört ihrer Schwester) das geerbte Elternhaus (Erbengemeinschaft). Falls das gesparte Geld nicht reicht, kann die 1/2 Immobilie beliehen werden? Ihre Schwester möchte nicht verkaufen und auch weiterhin dort wohnen bleiben.
Danke für eine Antwort.
Puuuuuuuuuuuh das ist seeeehr schwer. Als Heimleiter hat man nur einen beschränkte Einblick auf die rechtlichen bzw. erbschaftsrechtlichen Zusammenhänge. Was dürfen die Behörden und was nicht. Mein Verstand sagt, das nur der Teil beliehen werden darf der Ihrer Mutter gehört.
Die einfachste und kostengünstigste Lösung weil sehr wahrscheinlich kostenlos, lassen sie sich vom Sozialamt beraten. Vielleicht haben sie für eine solche Beratung eine Gebührenziffer. Die Summe die sich daraus ergibt wird nicht sehr hoch sein. Einfach hingehen, mit offenen Karten spielen. Allein von der Logik kann nicht das ganze Haus beliehen werden da es ja nur zur Hälfte Ihrer Mutter gehört.
M.f.G. Rolf Waleczek
Hallo Molzi,
es tut mir leid, aber ich kann dir keinen Rat geben. Ich habe selber eine Erbengemeinschaft und die Situation ist in unserer Familie so verfahren, dass wir einen Anwalt einschalten mußten. Der ist nun schon seit über einem Jahr für uns tätig und wird es wohl noch länger sein…!
Hoffe, es melden sich einige bei Dir, die dir weiterhelfen
Schönen Gruß
Sehr geehrte® Herr/Frau „molzi“,
mit so wenigen Informationen kann ich wenig sagen.
Das Sozialamt wird, wenn das Geld nicht reicht, für die Kosten im Altenheim einspringen, aber darauf drängen, dass die Vermögenswerte veräußert werden.
Wenn die Schwester dort wohnen bleiben will, wird ihr in aller Regel nichts anderes übrig bleiben, als die Hälfte des Hauses zum marktüblichen Wert zu kaufen.
Sie sollten die Angelegenheit mit dem zuständigen Sozialamt besprechen und evtl. einen Rechtsanwalt einschalten.
Leider kann ich ihnen nicht mehr dazu sagen.
Mit freundlichen Grüßen
René Marcel Sernow
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Hallo molzi,
gerne werde ich Dir weiter helfen, also wenn das Sparguthaben deiner Eltern bis 5800 aufgebraucht ist, so tritt natürlich das andere verwertbare Vermögen ein.Da das Erbe deiner Mutter gehört, steht dein Vater aussen vor, es sei den der Zugewinn wird berücksichtigt(Wertsteigerung). Da es sich um eine Erbengemeinschaft handelt und deine Tante nicht verkaufen möchte, tritt das Sozialamt ein. Das Sozialamt wird sich nun ins Grundbuch eintragen lassen. Spätestens nach dem Tot der Mutter das Geld einfordern. Also wird deine Tante dann verkaufen müssen. Genauere Auskunft erteilt dir sicherlich ein Anwalt für Sozialwissen.
Ihre Frage betrifft das Sozialrecht. Dieses ist dann Thema, wenn Ihre Eltern die Heimkosten nicht mehr vollständig entrichten können. Wie das dortige Amt (Sozialamt) den Fall regeln wird, richtet sich nach Landesrecht, welches ich nicht kenne.
H.G.