Hallo zusammen,
ich möchte gerne wissen, wie hoch der Betrag ist, der Steuerfrei ist, wenn eine Immobilie vererbt wird.
In diesem Fall geht es um eine Immobilie, die für ca. 300.000 Euro verkauft werden wird. Es sind 3 Erben in der Erengemeinschaft.
Vielen Dank für Hilfe!
der Steuerfreibetrag richtet sich nach dem Verwandschaftsverhältnis des Erbnehmers zum Erblasser bzw. wenn keine Verwandschaft vorliegt. Weiterhin können bei erbenden Kindern noch Versorgungsfreibeträge angerechnet werden.
Näheres regelt das Erbschafts- und Schenkungsteuergesetz.
Bei einer Erbengemeinschaft werden in der Regel alle Erben alleine für sich selbst veranlagt. Hierzu ist eine Quotierung der Erbmasse notwendig.
Sei mir nicht böse, aber bei Dingen, die man einfach nachschlagen kann, und bei denen es um Geld und Exaktheit geht, halte ich eine solche Antwort für äußerst fragwürdig.
Hier gibt es drei Parameter:
Welche Erbanteile entfallen auf die einzelnen Erben (und zwar nicht nur Anteile am Haus, sondern am gesamten Vermögen!)
Wie werden die Werte einzelner Vermögensgegenstände steuerlich bewertet. Bei Immobilien liegt man über eine Ertragswertberechnung (12,5faches der Nettojahreskaltmiete abzgl. 0,5% pro Altersjahr des Gebäudes bis maximal 25%, mindestens jedoch 3/4 des Verkehrswertes des unbebauten Grundstücks, alles jetzt aus dem Kopf zitiert und ohne Anspruch auf Perfektion und Vollständigkeit) üblicherweise deutlich niedriger als der Verkehrswert. D.h. steuerlich ist die Immobilie weniger wert und belastet die Feibeträge entsprechend weniger als Bargeld.
In welche Erbschaftssteuerklasse fallen die Erben (hiervon hängen die Steuerfreibeträge, Steuereinstiegssätze und die Progression ab)
Nur mal so zwei Größenordnungen zum Punkt 3: Ehepartner haben € 307.000,-- und Kinder haben pro Person € 205.000,-- frei. Dritte (also z.B. auch nicht eheliche Lebenspartner hingegen nur € 5.200,–. D.h. bei drei Kindern mit gleichen Anteilen dürfte das Vermögen (jetzt mal die Berechnungsthematik bei der Immobilie außen vor gelassen) schon mal € 615.000,-- betragen, bevor eine Steuerpflicht entsteht.