Erbengemeinschaft: Immobilienverkauf

Guten Tag,
kann man als Mitglied einer Erbengemeinschaft die Zustimmung zum Verkauf einer Immobilie, die zunächst pauschal und schriftlich erteilt wurde, jederzeit zurücknehmen, z.B., wenn der angebotene Preis zu niedrig erscheint? Muss bei einem konkreten Kaufangebot jeder Miterbe noch einmal gesondert zustimmen?

Herzlichen Dank für die Antworten!

Moin,
Immobilienverkäufe sind Notarpflichtig. Dort muss jeder Miteigentümer unterschreiben. Unterschreibt er nicht kann nicht verkauft werden.

vnA