Erbengemeinschaft ja oder nein?!

Hallo!
Es geht hier um folgenden Fall. Die Mutter ist verstorben und vererbt ihren beiden Kindern zu gleichen Teilen ihr Vermögen. Das Geld und der Erlös aus dem Inventar wird aufgeteilt, allerdings sollen die Immobilien weiter vermietet werden und beide Kinder sollen gleichberechtigt in Sachen Immobilien beteiligt sein. Wie müssen die Kinder hier nun vorgehen? Erbengemeinschaft?! GbR?! Oder doch ganz anders?!

Über Antworte würde ich mich sehr freuen!

Malte

Hallo,

eine Erbengemeinschaft entsteht automatisch, ohne Zutun der Beteiligten, wenn es mehr als einen Erben gibt. Sie besteht solange fort, bis sie vollständig auseinander gesetzt ist. D.h. wenn hier noch Immobilien nicht aufgeteilt sind, dann besteht die Erbengemeinschaft fort und ist als solche auch im Sinne einer BGB-Gesellschaft handlungsfähig. Gerade bei größerem Immobilienvermögen bestehen Erbengemeinschaften gerne auch mal über Generationen (Sinn macht das allerdings mE nicht, weil mit jedem weiteren Erbfall die Chance auf eine gütliche Auseinandersetzung schwindet).

Gruß vom Wiz