Erbengemeinschaft klären

Hallo noch mal,
so jetzt wo mein Vater gestorben ist und das Erbe an mich und meinen Bruder gegangen ist habe ich fragen.
Vorab habe ich und mein Bruder mit zwei Anwälten zusammen am Tisch gesessen und zwar geht es darum wir haben ein aus geerbt wo wir beide drin wohnen. (Elternhaus)
Auf dem Haus ist eine Belastung von 112.000 € und es sind zwei Kreditkarten offen mit 15.000 €.
Jetzt ist es so ich habe habe die Rate von der Hausfinanzierung bezahlt und alle Kosten wie Notar Amtsgericht Grundversorgung weil mein Bruder sich nicht drum gekümmert hatte.
Den es wahr so ich kam Anfang Mai ins Krankenhaus mit Schlaganfällen und konnte mich nicht drum kümmern.
Nah dem ich raus kam habe ich ich mich drum gekümmert und alles bezahlt.
Ich glaube sonst wehren wir heute nicht mehr hier.
Aber jetzt wahr es so das wir erst verkaufen wollten aber bei einer Markt ein Schätzung die wir über unsere Anwälte am dich beschlossen haben kam raus dass, das Haus nicht die Schulden deckt.
Dann habe ich beschlossen nicht zu verkaufen.
Aber mein Bruder will weiter hin verkaufen und Zahlt nichts weder Grundversorgung noch was anderes was schon von mir bezahlt worden ist.
Bis jetzt kriege ich auch keine Auskunft was er will für das marode ding weil er nicht an mich verkaufen will.
Er möchte es an eine Freundin von sich verkaufen und würde dann weiter hier wohnen bleiben und ich würde mit fast null raus gehen.
Ich weis das ich das nicht annehmen muss, aber was soll ich machen Jahrelangen schreit will ich auch nicht.
Nur ich habe hier schon 38.000 € reingesteckt in der Zeit wo mein Vater hier noch gelebt hat.
Will die auch nicht verlieren und das Geld was ich jetzt in den letzten 7 Monaten hier reingesteckt habe auch nicht Notar gebühren und so weiter.

Meine Fragen

  1. Kann man vor Gericht das einklagen was er mir schuldet? das was ich vor gelegt habe!
  2. Hat es keine folgen für Ihn das er sich um nichts kümmert?

Ich meine ich weis das es schwierig wird aber vielleicht habt Ihr hier Tipps oder Anregungen für mich .Auch wenn ich eine Anwältin habe ist es immer gut die Meinung von anderen zu hören.

Vielen Dank schon mal!
Lg Micha

Zunächst mal ist es so, dass der Vater nicht nur das Haus vererbt hat, sondern die Erben in alle seine Vermögenspositionen eingetreten sind. D.h. auch in die Schulden. Und zu diesen Schulden gehören auch Dinge, die - ohne das ausgemacht war, dass es sich um eine Schenkung handeln sollte, oder aufgrund eigener Verursachung - von Dir zum Erhalt/Betrieb des Hauses gemacht wurden. D.h. wenn das Erbe auseinandergesetzt wird, dann müssen diese Schulden deines Vaters bei Dir natürlich berücksichtigt werden, wobei die Sache bei Investitionen in eine Immobilie immer insoweit schwierig ist, dass die nicht 1:1 zu einer Wertsteigerung geführt haben und bei eigener Nutzung der Immobilie auch nicht vollständig anzurechnen sein werden. D.h. da muss man eine geeignete Lösung finden.

Weiterhin wird man auch die vom Bruder verursachten Verbrauchskosten, diesem nicht geschenkt haben, sondern nur zwangsweise bezahlt haben, um eine Sperrung zu verhindern. D.h. insoweit bestehen hier auch Schulden des Bruders Dir gegenüber, die er ausgleichen muss.

Ein Erbe allein kann ohnehin nicht gegen den Willen eines Miterben einfach so eine Immobilie verkaufen. Kann man sich nicht auf einen Verkauf einigen, wird man den Weg über eine streitige Auseinandersetzung der Gemeinschaft vor Gericht gehen müssen und kommt es zur Zwangsversteigerung. Dieses Verfahren ist kostenträchtig und ist insoweit auch zum Nachteil des Bruders. Das sollte man ihm vermitteln. Sein Planen, die Immobilie günstig an eine Freundin zu verhökern, wird also nicht funktionieren. In einer Zwangsversteigerung bekommt der Höchstbietende die Hütte, und dann wird das Geld so verteilt, dass nicht einfach der Erlös durch 2 geht, sondern dürfen zunächst mal die ganzen Kosten der Geschichte bezahlt werden. Was dann noch übrig bleibt, wird mit dem Übrigen Soll und Haben verrechnet, und dann kann er heute schon mal überschlagen, was dann noch für ihn übrig bleibt, und was angesichts der Dir gegenüber zu begleichenden Verbindlichkeiten, bei Dir landen wird.

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Im Grunde empfehlen sich in solchen Fällen mit einer überschaubaren Zahl an Alternativen überschlägige Rechnungen für jedes Szenario. Der Adressat kann dann selbst entscheiden, welches der Szenarien (hier realistischerweise eben einvernehmliche Einigung oder Teilungsversteigerung) er wählen möchte.

Damit sollte die Sache dann relativ schnell klar sein. Da ja ohnehin schon Anwälte im Spiel waren, sollte man die mal fragen, ob die diese Rechnungen nicht auch noch erstellen können. Bevor sich der Fragesteller sich an so etwas macht…

So mache ich das auch immer. Zahlen sind recht unbestechlich. Und auch wenn man die nicht unbedingt auf Mark und Pfennig genau berechnen kann, kann man die andere Seite dann schnell damit packen, dass man diese entsprechend hinterlegt (Kosten- und Gebührentabellen, Immobilienpreise über vergleichbare Objekte/Auskunft aus der Kaufpreissammlung, …) und ihr anbietet, eigene Zahlen zu benennen, die sie dann natürlich ebenso plausibilisieren muss. Und ehe man sich versieht, stellt man oft fest, dass man gar nicht so weit auseinander liegt, wenn man Butter bei die Fische geben muss. Und wenn man dagegen dann Geld, Zeit und Nerven für eine streitige Auseinandersetzung stellt, dann kann das den Einigungswillen sehr befördern.

Hallo zusammen so wie ich das sehe wird es garnicht so einfach.
Ein verkauf kommt nicht in frage da das Haus die offenen kosten nicht deckt dazu kommt vermögen ist keins hinterlegt worden.
Sagen wir so er hat an vermögen alles seiner Lebensgefährtin vermacht das ist auch im Testament so hinterlegt.
Das Problem mit meinen Bruder ist dass, das er mich nicht leiden kann und dazu zu kommt das er 45 Jahre alt ist aber vom Geist 16 Jahre.
Also erklären ist immer schwer und na klar will der Anwalt von meinen Bruder für in das beste raus holen.
Wie würde das ganze eigentlich vor Gericht aussehen da er sich ja um nichts kümmert aber auch ständig dafür sorgt das gewiesen Sachen mehr kosten wie eigentlich Sie kosten soll.
Als Beispiel hat er Post bekommen und mir nichts davon gesagt aber wie wir am Tisch gesessen haben vorwürfe gemacht dass und das noch offen wehre.
Das hat dann dazu geführt das es mehr gekostet hat weil Mahngebühren drauf kamen.
Kann man nicht jemanden stoppen, der nicht in der large ist so ein Erbe zu verwalten?
Ein Angebot von mir wird er bestimmt nicht nehmen da er mir nichts geben will. So sieht er das!
Alles verlieren will ich auch nicht.
Meine Anwältin hat gesagt man könnte auch einen Insolvenzverwalter nehmen aber dann ist alles weg und Geld hat man auch keins.
Also keine gute Idee! Nur was ist am berstenden wenn ich das Geld einklagen habe ich in immer noch am Säckel.
Was wiederum heißt er muss alles mitentscheiden und das kann er nicht nicht nur weil er kein Geld hat es geht auch Geistig nicht

Nur was macht man in so einer schwierigen Kiste?

Lg Micha