Hallo liebe Experten,
angenommen es existiert eine Erbengemeinschaft bestehend aus 10 Personen, wobei 7 Personen zu je einem Achtel erben und 3 Personen das letzte Achtel zu je einem Drittel (also 1/24).
Müsste die Gebührenverteilung durch das Notariat für Erteilung des Erbscheines und weitere Kosten sich an dem Anteil am Erbe orientieren oder werden die Gebühren durch die Anzahl der Personen geteilt?
Z.B. Summe xy wird in Rechnung gestellt.
- 7 Personen zahlen davon je 1/8 und 3 Personen zahlen davon je 1/24
oder - 10 Personen zahlen je ein 1/10
Vielen Danke für eure Hilfe.
Silke