Erbengemeinschaft mit Ausländern

Hallo,
Wenn eine Erbengemeinschaft sich aus Deutschen und Ausländern zusammen setzt und der Erblasser deutscher Staatsangehöriger ist, wie wird dann
a. die Erbschaftssteuer geregelt ?
b. was ist steuerlich zu tun, wenn nach dem Todesfall Einkünfte für die Erbengemeinschaft(Z.Bsp. Vermietung/Verpachtung oder Kapitalerträge) anfallen ?
Vielen Dank für eine Antwort

Hallo,
Wenn eine Erbengemeinschaft sich aus Deutschen und Ausländern
zusammen setzt und der Erblasser deutscher Staatsangehöriger
ist, wie wird dann
a. die Erbschaftssteuer geregelt ?

Genauso wie wenn nur "Deutsche"beteiligt wären-

b. was ist steuerlich zu tun, wenn nach dem Todesfall
Einkünfte für die Erbengemeinschaft(Z.Bsp.
Vermietung/Verpachtung oder Kapitalerträge) anfallen ?

Eine einheitliche und gesonderte Feststellungserklärung einreichen, jeder Beteiligte versteuert dann seinen Anteil nach seinen individuellen Gegebenheiten.

Hallo,

gem. ErbStG gibt es verschiedene möglichkeiten in die Steuerpflicht in Deutschland zu geraten… siehe die ersten Paragraphen hierzu, insbesondere § 2

http://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__2.html

Bei der Ermittlung der Einkünfte einer Erbengemeinschaft
werden die Einkünfte „gesondert und einheitlich festgestellt“ wenn die Erbengem. ihren Verwaltungssitz / bzw. das Grundstück in Deutschland sitzt. NAch deutschem Steuerrecht.

dann den einzelnen Einkünfte nach Erbquoten verteilt.

Dann ist die Frage für jeden einzelnen Erben ob er gem. Doppelbesteuerungsabkommen DBA / im Ausland oder gem. EStG im Inland beschränkt Stpfl. mit diesen Einkünften ist.

Grundsätzlich kann man sagen: gem. DBA Musterabkommen ist für Kapitaleinkünfte die Steuerpflicht im Wohnsitzland geregelt, und für Immobilieneinkünfte im Land der Immob. / Grundbesitzes.
Hier gibt es aber viele Einzelregelungen abhängig von der Art der Kap. Einkünfte / Dividenden / Zinsen / Beteiligungsquoten / Ländern / Abgeltung? ja oder nein… etc.

Das mal nur so grob, keine Gewähr auf 100% Richtigkeit und Vollständigkeit. Da relativ kompliziert und von Details abhängig.

In diesem Fall empfiehlt es sich dringend das die Erbengemeinschaft insgesamt als ganze sich EINEN Steuerberater für den Fall nimmt der alles für alle Beteiligten rechtssicher und kostengünstig aus einer Hand klärt.

Gruß

Haraldo