Hallo Zusammen
vielleicht kann mir jemand bei meiner Frage helfen:
Mir gehört ein Drittel einer Eigentumswohnung, Rest meiner Mutter und meiner Schwester. Die Wohnung soll nicht verkauft werden, sie bleibt als Ferienwohnung für die gesamte Familie bestehen, so haben wir uns damals alle geeinigt. Der Wert ca. 160.000€, bis auf 5.000€ bezahlt und somit fast schuldenfrei.
Ich benötige für eine dringende Anschaffung rund 10.000€. Würde gerne die Wohnung beleihen/Kredit, möchte aber nur für einen gewissen Zeitraum nicht tilgen, sondern nur die mtl. Zinsen bei der Bank bezahlen. Das ist so meine Idee.
Geht soetwas und an wen muss mich da wenden ? Meine Bank ? Oder muss das die Bank sein, über die damals finanziert wurde ? Und müssen die anderen beiden Miteigentümer davon etwas mitbekommen oder kann ich das alleine machen? Was muss ich noch beachten?
Vielen lieben Dank für eure Hilfe im Vorraus
LG Gabi
? Und müssen die anderen beiden Miteigentümer davon etwas
mitbekommen oder kann ich das alleine machen?
Ja, die beiden Miteigentümer müssen dieser Belastung der Eigentumswohnung sogar zustimmen.
Gruß Merger
Hallo!
Die Schlussfragen zuerst .
Es soll geheim bleiben ? Man beleiht gemeinschaftliches Eigentum ,aber es soll nicht rauskommen ? Wie soll das denn gehen ?
Menschenskind, im schlimmen Fall der Zahlungsunfähigkeit ist die Wohnung weg !
Die Bank leitet die Zwangsvollstreckung ein.
Frage bei den Verwandten nach einem privaten Kredit,wenn man diese eigentlich geringe Summe nicht selbst aufbringen kann.
Du sitzt auf Wert von ca. 50.000 €, bist aber sonst blank und kannst das nicht aus Einkommen bezahlen ?
Vermietet die Wohnung, damit Geld reinkommt.
Du willst nicht tilgen ? Das wäre ja noch schlimmer ?
MfG
duck313
danke duck für deine netten Worte. Geht das immer hier so ? Wenn du die Hintergründe kennen würdest, dann könntest du verstehen und mit Sicherheit anders antworten. Naja
Moin,
danke duck für deine netten Worte. Geht das immer hier so ?
ähm, möchtes Du lieber mit netten Worten belogen werden?
Er hat Dir ehrlich gesagt, wie die Situation ist, dafür kann er nichts.
Wenn du die Hintergründe kennen würdest, dann könntest du
verstehen und mit Sicherheit anders antworten. Naja
Warum sollte es bei Kenntnis Deiner persönlichen Umstände anders sein?
Die rechtliche Lage bleibt die gleiche.
Gandalf
Moin Trulli,
ja es geht hier immer so. Die Antworten werden aufgrund der mitgeteilten Fakten gemacht. Wenn etwas im „Hintergrund“ zu ganz anderen Ergebnissen führt, wie soll der Antwortende das denn wissen?
Also alle wichtigen Fakten auf den Tisch, dann kann auch gezielter geantwortet werden.
Soviel dazu, im übrigen hast Du kompetente Antworten bekommen.
Viel Erfolg!
Gruß Volker