Erbengemeinschaft nicht im Grundbuch eingetragen?

Hallo zusammen,

leider konnte ich für meine Anfrage kein passendes Brett finden und hoffe deshalb hier „am richtigsten“ zu sein…

Ich habe folgendes Problem, bei welchem man mir weder beim Grundbuchamt noch beim Katasteramt weiterhelfen konnte:

Im September 2017 ist mein Vater verstorben. Er hatte uns oft erzählt, dass wir als Teil einer Erbengemeinschaft Anteile an Streuobstwiesen und Waldungen in einer 60 km entfernten Region hätten, aus welcher unsere Familie um das Jahr 1900 hergekommen war. Als 2017 vom Gericht die Erbscheine für mich und meine Schwester kamen, waren in den Grundbuchauszügen 3 Grundstücke genannt, die hier im Ort liegen und von denen wir auch wussten. Von den weiter entfernten Streuobstwiesen und Waldungen stand darin jedoch nichts. Laut den vorgenannten Ämtern war mein Vater offensichtlich nicht Teil einer Erbengemeinschaft, da wir ansonsten entsprechende Grundbuchauszüge erhalten hätten.

Der einzige Hinweis den ich habe, ist ein Gespräch vor rund 10 Jahren mit einem entfernten Verwandten. Dieser erzählte mir, dass für einige Waldgrundstücke aus besagter Gemeinschaft niemand eine Grundsteuer gezahlt hätte und er das jetzt einfach vor ein paar Jahren übernommen hätte. Was es damit aber genau auf sich hat, kann ich jnicht meher fragen, da dieser zwischenzeitlich ebenfalls verstorben ist.

Ich hoffe deshalb, dass jemand bereits in einer ähnlichen Situation war und mir einen Tipp geben kann, wie ich hier am besten weitermachen kann, da ich weder Unterlagen gefunden habe noch Hilfe von den Ämtern erwarten kann.

Viele Grüße
Feivel

Das ist ein lanwieriger Weg der da begangen werden muss.
Es gilt:
Die ehemaligen Besitzer der Grundstücke heraus zu finden, dann deren Erben, mit denen oder deren Erben Kontakt aufnehmen.
Einsicht in die betreffenden Grundbücher nehmen.
Evtl. das Nachlaßgericht aufsuchen ob da noch Unterlagen zu den Erblassern vorliegen.
Hier die Verjährungsfristen dazu:


Wenn sich das also alles nicht mehr innerhalb der geschilderten Verjährunhsfristen abspielt, hat man ganz schlechte Karten das noch aufklären zu können. ramses90

Da kannst Du wenig machen.
Vater ist vor 3 Jahren verstorben, mit dem Verwandten sprachst Du viel früher. Wie passt das zusammen. Warum hat man daraufhin nicht mit dem Vater gesprochen ?
Wieso hat Vater keine Unterlagen über seinen Erbschaft ?

Du müsstest bei den Verwandten des Vaters ansetzen oder den Nachkommen. Vermutlich sind dort die Mitglieder der Erbengemeinschaft. Denn „wildfremde“ werden es wohl nicht sein, da gäbe es ja gar keinen Ansatzpunkt.

Leider weißt Du ja nicht einmal die Örtlichkeit wo die Grundstücke sein könnten. Falls ja, weißt Du ja wo man in den dortigen Grundbuchämtern nachschauen muss.

Ich weiß nämlich nicht wie das örtliche Grundbuchamt vom Wohnort/Sterbeort erfahren sollte, jemand hat noch Grundbesitz irgendwo in Deutschland.

MfG
duck313

Es wird in einer Region nicht zig Grundbuchämter geben, dass schon auf Grund der Häufigkeit die Nachforschung unmöglich wird.
Und selbst wenn mman in 5 oder 10 Ämtern Einsichtnahme in die Bücher nehmen müßte. könnte das doch eine lohnende Aufgabe sein. ramses90

Hallo,

Im ersten Anlauf kannst Du dort nur das bekommen, was in den entsprechenden Registern/Dateien da ist.
Wenn das nicht der Fall ist, dann musst Du erstmal (selbst) recherchieren.

Wenn Dein Vater nicht eingetragen ist, wer soll es denn auch wissen?
(Normalerweise ist sowas von den Erben zu veranlassen, ich kenne eine da Rechtspflegerin, die auch schon mal mit einem kleinen Bußgeld „bei der Hand“ ist, wenn die Erben nichts tun.)

Kann man die Region eingrenzen? Wie genau ist das möglich?

Ich gehe davon aus, dass es sich hier um die „gesetzliche Erbfolge“ handelt, gerade auch weil sich „niemand darum gekümmert hat“.
Du solltest recherchieren:
Geburts- und Sterbedatum Deines Vaters
Geburts- und Sterbedatum der Person(en), von der Dein Vater geerbt haben könnte
Usw. soweit rückwärts bis zu Leuten, die um 1900 vom Alter her Eigentümer gewesen sein könnten.
Nach diesen Leuten muss man in den Unterlagen (Kataster und Grundbuch) in der entsprechenden Region suchen.

Mit „Name, Vorname, Geburtsdatum“ könnte es im Kataster recht schnell gehen, bei schon länger Verstorbenen muss möglicherweise nach „Name, Vorname, Beruf“ gesucht werden.

Einfacher als die Suche, die ich oben beschrieben habe, könnte es sein, wenn Du die Erben dieser Person auftreiben könntest. Dann wäre es möglich, von hier die Sache aufzuwickeln. Was weisst Du über diese Person bzw. die Erben?

Man muss bei den Ämtern schon die richtigen Fragen stellen. Und nett sein …

Noch was: Erwarte nicht, dass da ein Vermögen herausspringt. Ich vermute eine mittlerweile große Erbengemeinschaft mit einem entsprechend kleinen Anteil für Dich.

Gruss
Jörg Zabel