Eine grundsätzliche Frage:
Mutter und 3 Kinder erben nach dem Tod des Vaters eine Immobilie.
Diese wird gewerblich vermietet an einen Optiker.
Die Erbengemeinschaft ist weder partei- noch rechtsfähig.
Ensteht dann automatisch eine GbR, damit geschäftliche Handlungen (Mietvertrag etc.) möglich sind? Wenn ja, welcher Paragraph sagt das aus?
Schonmal danke
Hallo Sonjah,
(sorry erstmal ein Kalauer: Mutter und 3 Kinder erben vom Vater, da ist doch die Mutter Ehefrau also Witwe oder Freundin des Vaters)
Nach Bürgerlichem Gesetzbuch (deshalb BGB-Gesellschaft genannt), ist jeder Zusammenschluss mehrerer Personen zu einem gemeinsamen Zweck eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts). Eine Erbengemeinschaft ist damit, durch unterschiedliche Erben - eine solche Gesellschaft.
Die gesetzlichen Regelungen sollten ab § 705 BGB zu finden sein.
Die Erbengemeinschaft (also GbR oder BGB-Gesellschaft) ist rechtsfähig durch ihre Vertretungsberechtigten - alleine oder gemeinschaftlich - alles vertragliche Gestaltung. Siehe einfach mal im BGB nach, sicherlich kannst du auch das meiste „Googlen“ - oder Wikipedia fragen.
Schöne Grüsse
Rainer
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