Erbengemeinschaft steuer

eine Erbengemeinschaft,bestehend aus 7 Personen.Eine Person ist zu 4/7erbberechtigt und die anderen 6 zu jeweils 1/14.
Die Erbnachlasserin ist im Dezember 2008 verstorben.
Jetzt wurde ein Haus für 500.000 verkauft.
Wie wird jetzt die Steuer berechnet?

Hallo,

war dieses Haus immer selbstgenutzt, auch vom Erblasser, oder länger als 10 Jahre im Eigentum, auch des Erblassers, dann wird gar keine Steuer berechnet.

Ansonsten wird der erzielte Gewinn quotal auf die Beteilgten aufgeteilt und diese unterwerfen diesen Gewinn in ihrer Einkommensteuererklärung ihrem persönlichen Steuersatz.

Gruß
Lawrence

war dieses Haus immer selbstgenutzt, auch vom Erblasser, oder
länger als 10 Jahre im Eigentum, auch des Erblassers, dann
wird gar keine Steuer berechnet.

Ansonsten wird der erzielte Gewinn quotal auf die Beteilgten
aufgeteilt und diese unterwerfen diesen Gewinn in ihrer
Einkommensteuererklärung ihrem persönlichen Steuersatz.

Diese Betrachtung bezieht sich auf die Einkommensteuer, es wäre aber auch denkbar (und bei einem Todesfall vor dem 31.12.08 auch nicht unwahrscheinlich), dass Erbschaftssteuer anfällt. Hierzu müsste man die genauen Verwandschaftsverhältnisse kennen.

Erbschaft- vs. Einkommensteuer
Hi !

Diese Betrachtung bezieht sich auf die Einkommensteuer, es
wäre aber auch denkbar (und bei einem Todesfall vor dem
31.12.08 auch nicht unwahrscheinlich), dass Erbschaftssteuer
anfällt. Hierzu müsste man die genauen
Verwandschaftsverhältnisse kennen.

Die Bemessungsgrenze für die Erbschaftsteuer wurde auf den Zeitpunkt des Todes des Erblassers berechnet. Ein Verkauf des erworbenen Vermögens zu einem viel späteren Zeitpunkt durch die Erbengemeinschaft fällt nicht mehr unter die Erbschaft- sondern nur noch unter die Einkommensteuer.

BARUL76

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