Erbengemeinschaft: Streit um die Garage

Meine Frau und ihr Bruder haben das Haus der verstorbenen Eltern geerbt. Das Haus besteht aus einem großen Dachboden, zwei Wohnungen und einem Seitenflügel in dem die Garage verbaut ist. Die obere Wohnung wird von dem Bruder meiner Frau und seiner Familie bewohnt.

Wir wollen nun die untere Wohnung umbauen und darin einziehen. Beide Wohnungen besitzen ungefähr die gleiche Größe.

Nun steht die offizielle Teilung des Hauses an, welche notariell festgehalten wird. Jeder bekommt 50%. Klar ist der Bruder behält seine bewohnte Wohnung im ersten OG und wir nehmen die untere Wohnung. Der Bruder möchte das Dachgeschoss ebenfalls haben und auch noch den Seitenflügel mit der Garage. Zumindest hat er sich das so vorgestellt. Das wäre aber keine 50/50-Teilung. Wir haben vorgeschlagen die Garage zu nehmen wenn er den Dachboden für sich vereinnahmt. Macht auch Sinn, denn er hat angedeutet den irgendwann für seinen Sohn auszubauen. Die Garage möchte er aber ebenfalls noch haben obwohl die schon immer zur unteren Wohnung gehörte.

Welche Möglichkeiten haben wir um eine gerechte 50/50-Teilung zu erzielen?

Viele Grüße

Reden reden reden …

Zunächst einmal ist „gerecht“ höchst subjektiv. Ansonsten seid Ihr doch schon auf dem richtigen Weg: Ihr redet miteinander. Andere Möglichkeiten gibt es nicht, außer natürlich, die Erbauseinandersetzung durch Verkauf des Hauses auf den Weg zu bringen. Was jeder Erbe im übrigen auch verlangen kann. Wenn die Verhandlungen final ins Stocken geraten sind, kann man diese Option natürlich als Ultima Ratio auf den Verhandlungstisch werfen, sozusagen.

Gruß
C.

Verhandeln und sonst den Weg des gesetztes gehen. Über das Erbe kann nur (mit einigen Einschränkungen) gemeinschaftlich verfügt werden. siehe dazu §2032 bgb ff.

Als andere Möglichkeiten gibt es auch noch Ausgleichszahlungen.

kein Keller? weder unter dem Haus noch unter der Garage?

Beim Keller (Wohnkeller) und ausgebautem Dachgeschoss ist das Land
gespalten. Während die eine hälfte der Bauherren weder Keller noch
bewohnbares Dachgeschoss baut, baut die andere Hälfte mindestens eins
davon aus. 19% setzen entweder auf das Dachgeschoss oder 17% auf den
Keller als Wohnraum. 14% sogar auf beides.

von http://www.haus-bau-blog.de/hausbau-planung/hausbau-deutschland-neubau-einfamilienhaus/

zugegeben früher wurden öfters Keller gebaut aber auch nicht immer. Wenn vorhanden scheinen sich die Parteien nicht darüber zu streiten.

Hi Naseweis,

nun, es könnte ja aber der vorhandene (Groß-) Keller dem Erben der unteren Wohnung zugesprochen worden sein, und somit müsste man ggf. ganz anders antworten. Deshalb meine Frage, ob es diesen/diese gibt.

Gruß
VB

doch den keller gibt es und der ist auch 50/50 geteilt.

Dazu noch der Tipp: Fragen und zuhören!
Fragt doch einfach mal den Bruder warum er mehr als die 50% haben will, dass es mehr sind, sollte sich mit einer einfachen Berechnung nachweisen lassen. Und dann hört ihm genau zu.

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Es ist völlig normal, sich bei einem Erbe zu streiten. Gefährlich ist es, wenn man selber Zugeständnisse macht, von denen man meint, der andere müsse das irgendwie anerkennen, man „habe was gut“. Das tut der andere nämlich meist auch und unterschwellig bleibt der Konflikt.

Zuhören wurde ja schon gesagt. Hineinversetzen in die Lage des anderen kann auch oft helfen. Nur mal als Beispiel:

Mein Bruder unten hat Erdgeschoss, Zugang zum Garten, keine Treppen, Terrasse, keine Schrägen, Rolladen, … da steht mir der Seitenflügel ja wohl zu!

Genauso könnte Dein Bruder sich innerlich darauf berufen wollen, dass er z.B. große Summen ins Haus gesteckt hat, die Eltern gepflegt hat oder als älterer ein Anrecht hat. Manche Sachen kann man anerkennen, andere muss man ausräumen.

das klingt sehr vernünftig

Hallo,
Wenn die Verhandlungen final ins Stocken geraten sind, kann man diese Option natürlich als Ultima Ratio auf den Verhandlungstisch werfen, sozusagen.
[/quote]

Diese „Drohung“ funktioniert nur dann, wenn die andere Seite damit rechnen musss, dass sie wahr gemacht wird.
In der Praxis bedeutet das, dass diese Waffe nur einmalgebraucht werden kann.

Gruß
Jörg Zabel

sorry, aber man kann kein haus 50/50 teilen. das seht ih doch selber gerade, dass das so nicht geht. und deshalb ist das auch nirgendwo im gesetz so vorgesehen. es gibt deshalb genau zwei möglichkeiten:

  1. man einigt sich. nennt man auch ‚kompromiss‘ und oftmals sind nicht alle beteiligten zufrieden.

  2. man beantragt eine teilungsversteigerung und teilt sich den erzielten kaufpreis. wobei natürlich auch die erben mitbieten können, aber vielleicht keiner von beiden das haus bekommt.

Oh, hab übersehen, dass Deine Frau erbt. Dann solltest Du dich nach Möglichkeit aus der Aufteilung komplett raushalten. Zuhören, Reflektieren, für Deine Frau da sein, wenn sie ihre Überlegungen und Entscheidungen mit Dir besprechen möchte oder Hilfe braucht, ja. Vielleicht kannst Du auch vermitteln. Eine Bewertung was 50/50 ist oder gerecht unter Geschwistern, steht Schwagern meist nicht zu!

im grunde genommen hast du recht und so habe ich es auch immer gehalten. jetzt sieht es aber so aus, dass wir das ganze für 200.000 euro umbauen (unsere wohnung inklusive anbau von 50 qm) und dann stehen meine frau und ich gemeinsam im grundbuch. daher werde ich auch mitentscheiden. der schwager drückt sich halt um jede investition. er bekommt nun die immer gewünschte grundlage für seinen balkon, den er auf dem anbau platzieren kann. da war die freude groß dennoch sind es die kleinigkeiten die mich auch immer nerven…die planung von dach und fassade sowie neue stromleitungen laufen als investition gemeinsam (zumindest das macht er mit) er kümmert sich aber um nichts. planung läuft alles über uns. manchmal ist es nicht ganz einfach. ich habe mich entschieden das jetzt quadratmetermäßig aufzuschlüsseln und ihn dann zu fragen wie er denn seinen qudratmeterüberschuss kompensieren will. natürlich in aller ruhe. ich bin kein streithansel. immerhin wollen wir ja alle glücklich dort leben. :smile: