Hallo miteinander; eine schwierige Situation kommt auf mich zu. Ich bilde zusammen mit jemandem eine Eigentümergemeinschaft einer Eigentumswohnung. Diese wird von mir bewohnt und für den Anteil des anderen bezahle ich Miete. Nun ist mein Miteigentümer verstorben und es erben mehrere Personen seinen Wohnungsanteil. Diese Verwandten sind sich untereinander „nicht grün“. Sollte es zu einer Teilungsversteigerung kommen, bin ich mir unsicher, ob das zuerst einmal den Erbanteil der Erbengemeinschaft betrifft, oder ob meine Anteile sofort mit in diese Teilungsversteigerung einbezogen werden. Im voraus besten Dank für Ihre Antwort.
Hallo!
Nein, die Wohnung ist man dann los.
Man löst doch die Gemeinschaft auf, weil man sich nicht einigt.
Man verkauft um dann den Erlös zu teilen.
Man wandelt praktisch die nicht teilbare Immoblie in teilbares Geld um und kann die Gemeinschaft so auflösen.
Was wäre man denn gebessert, wenn es einem gelänge, einen Käufer für die Hälfte zu finden ? Gut, man könnte so die Erben der Hälfte auszahlen.
Steht dann so da wie bisher.
Man müsste sich mit dem neuen Miteigentümer auf eine Mietzahlung einigen.
Privat gesucht steht dem Bewohner der Whg. es doch frei den Anteil selbst zu erwerben oder einen Käufer dafür zu finden.
MfG
duck313