Erbengemeinschaft Übernahme 1/5 per Erbverzicht

Nach dem Tod der Eltern vor 12 Jahren haben fünf Kinder landwirtschaftlichen Grund geerbt.
Ein Bruder möchte seinen 1/5 Anteil an mich abgeben.
Da die erforderliche Zustimmung aller Erben nicht ganz sicher ist, meine Frage:
gibt es evtl. noch die Möglichkeit, dass mein Bruder zu meinen Gunsten auf sein Erbe verzichtet.
In diesem Fall könnte dies vermutlich ohne Zustimmung der anderen Erben beim Notar erfolgen.
Ist das so richtig?

leider nein -
Erbschaft kann nur innerhalb sechs Wochen nach dem Tode des Erblassers ausgeschlagen werden

Ein „Verzicht“ ist rechtlich nicht möglich. Im übrigen ist das Vorkaufrecht nur auf Verkäufe (keine Schenkungen etc.) zwischen einem Miterben und einem Gemeinschafts-Fremden anzuwenden.
Mit freundlichen Grüßen aus dem nördlichen Wesertal
H.G.
(Mitglied seit 8.12.2003
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