Erbengemeinschaft und Mieteinnahmen

Erbengemeinschaft und Mieteinnahmen
Jedes Jahr bekomme ich einen Bescheid vom Finanzamt.
Dieser Bescheid weisst einen Betrag aus, den ich aber niemals als Ganzes bekomme …
Ich gebe dann jedes Jahr die Sache an einen Anwalt der in endlosen
Diskussionen mit einem anderen Anwalt ratenweise ein paar hundert Euro herausdiskutiert. Einen Mahnbescheid lehnt der Anwalt ab.
Aber den vollen Betrag vom Bescheid hab ich noch nie gesehen. Ich habe schon versucht den Erbteil
der Erbengemeinschaft zu verkaufen, den will aber niemand haben. Ausser geschenkt natuerlich.
Was kann ich noch tun ? Aber versteuern muss ich den vollen Betrag!!! Das aergert mich endlos.
Das FA laesst sich nicht darauf ein, dass ich dieses Geld als Ganzes ja nie gesehen habe.

Tut mir leid: das ist alles so abstrakt geschrieben geschrieben, daß ich nicht helfen kann.
Im Übrigen: Wenn die RAe nicht helfen konnten, dann werde ich es auch nicht können.

Hallo,ich kenne die Situation, dass mehr zu versteuern ist als tatsächlich ausgezahlt wird. Lt. meinem Steuerberater ist das leider korrekt. Entscheidend ist das steuerliche Einkommen, welches in meinem Fall durch die HV ausgewiesen wird. LG

Mit Steuersachen habe ich zwar nichts am Hut, aber hier fragt sich, ob Sie Steuer- oder Mietzahlungen meinen. Bei Steuerschulden der Erbengemeinschaft ist es sicher so, dass jeder Miteigentümer seinen Anteil tragen muss, sodass Sie ja niemals infolge Abzugs Ihres Anteils den Betrag voll vereinnahmen können.
Mit freundlichen Grüßen aus dem nördlichen Wesertal
H.G.
(in 2.352 Tagen 1.651 Mal Fragen beantwortet (Zählung ab Juni 2000)

Hallo,ich kenne die Situation, dass mehr zu versteuern ist als
tatsächlich ausgezahlt wird. Lt. meinem Steuerberater ist das
leider korrekt. Entscheidend ist das steuerliche Einkommen,
welches in meinem Fall durch die HV ausgewiesen wird. LG

Genau das ist das Problem. Ich erstelle selbst die Anlage V fuer eigene Objekte. Ich weis wie einfach das ist, zu bescheissen. Der VErwalter muss alle Kosten, auch die der Verwaltung, in die AnlageV einarbeiten. Diese Anlage geht an das Finanzamt, die den GEWINN bestimmt. Und der Gewinn muss versteuert werden. Bis dahin verstehe ich das auch. Aber: Wenn der Gewinn sagen wir 12.000 Euro ist und du kommst deinen 50% Anteil, warum sind 50% von 12.000 nur 4.000 ? Nur das Finanzamt laesst sich nicht bescheissen, denn du must 50% versteuern, also 6.000 . Die 2.000 Euro sind Diebstahl.
Und weist du was, ich hab von meinem Steuerberater die gleiche Anwort bekommen wie du von deinem.
Finanzamt und Hausverwalter sind sich einig, ich muss die 6.000 versteuern, obwohl ich nur 4.000 bekomme. Und der Hausverwalter steckt sich 2.000 unversteuert ein.
Jedes Jahr das gleiche Spielchen, mein Anwalt droht die 2.000 einzuklagen und krieg dann ratenweise noch mal um die 1.200 nachgezahlt …