Erbengemeinschaft und mögliche Anspruchsverjährung

hallo , hätte gerne eueren Beistand in der Klärung foplgender Frage.

Mutter verstorben im August 2017 - es sind 3 erbberechtigte Kinder da - kein Testament - Vater verstirbt im Oktober 2019 auch kein Testament.
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Im März 2020 wird ein gemeinschaftlicher Erbschein beantragt,.

Wie wird hier das Erbe aufgeteilt, nachdem beim Erbfall der Mutter niemand einen Erbschein beantragt hat.

Ist dann alles automatisch im Erbfalle der Mutter dem Vater zugefallen, oder ist da bereits eine Erbengemeinschaft entstanden mit den Anteilen 6/12 Vater und je 2/12 an die 3 Kinder.
Es gibt doch eine Verjährungsfrist von 3 Jahren in denen der Anspruch auf einen Erbschein (siehe Mutter ) verjährt.
Müssen jetzt quasi 2 Erbscheine beantragt werden einmal für das Erbe der Mutter und auch für das Erbe des Vaters.

Was vielleicht wichtig ist, das verstorbene Paar lebte in gesetzlichen Güterstand.
Danke für Euere Hilfe
Gruß Edelherb

letzeres. kein Testament, also gesetzliche Erbfolge, Ehepartner 1/2 und kinder zusammen 1/2.

Das mit der Verjährung ? Wenn es die „normalen“ 3 Jahre wären, dann zählen sie ab Jahresende Sterbejahr. Also 2018, 2019 und 2020.
Es wäre also noch Zeit.

Warum müsste man deiner Ansicht nach noch einen Erbschein für Erbfall „Mutter“ haben ? Das würde man m.E. nur brauchen, wenn es noch Konten nur der Mutter oder gemeinsame Konten gäbe. Man also die nicht ohne Erbschein auflösen könnte.
Das müsst ihr prüfen.
Aber sonst sollte ein Erbschein „Vater“ reichen.
Und im Grunde braucht ihr auch den nur wenn ihr gegenüber irgendwelchen Stellen (Bank, Versicherung, Mietkündigung ? usw) eure Eigenschaft als Rechtsnachfolger nachweisen müsst.

Noch eins, es gibt für den Erbschein keine Frist. Er kann immer beantragt werden.

MfG
duck313