Erbengemeinschaft uneinig

Folgender Sachverhalt mal angenommen. Eine Erbengemeinschaft aus 4 Brüdern erbt vom verstorbenen Vater das Elternhaus incl. ein paar kleineren landwirtschaftlichen Flächen. Alle zu gleichen Teilen.
Im Testament steht folgender Satz: „Die Erben sollen sich einvernehmlich über den Nachlass gegenständlich auseinander setzen. Im übrigen sollen sie den Nachlaß, insbesondere hinterlassenen Immobilienbesitz, verkaufen und den Nettoerlös entsprechend der verfügten Erbeinsetzung unter sich aufteilen.“
Nun mal angenommen , 2 der Brüder wollen die komplette Immobilie verkaufen, die beiden anderen weigern sich vehement und wollen alles vermieten. Wie wäre da die Rechtlage? Kann die eine Partei die andere blockieren?

MfG

Moin,

Kann
die eine Partei die andere blockieren?

es kann eine Zwangsversteigerung (zur Auflösung der Erbengemeinschaft ) durchgezogen werden.

Gandalf

Hallo,

Wie wäre da die Rechtlage? Kann
die eine Partei die andere blockieren?

Natürlich. Über Nachlassgegenstände können die Erben nur gemeinsam verfügen. Einziger Weg wäre dann wie schon im anderen Beitrag erwähnte Teilungsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft. Ich kann jedoch nur warnen sich davon viel zu versprechen.
Grundsätzlich bringt ein freihändiger Verkauf mehr als dieses Verfahren. Jeder vernünftiger Konsens der Beteiligten - von denen halt eine Seite über ihren Schatten springen muss - ist besser.

ml.