Folgender Sachverhalt mal angenommen. Eine Erbengemeinschaft aus 4 Brüdern erbt vom verstorbenen Vater das Elternhaus incl. ein paar kleineren landwirtschaftlichen Flächen. Alle zu gleichen Teilen.
Im Testament steht folgender Satz: „Die Erben sollen sich einvernehmlich über den Nachlass gegenständlich auseinander setzen. Im übrigen sollen sie den Nachlaß, insbesondere hinterlassenen Immobilienbesitz, verkaufen und den Nettoerlös entsprechend der verfügten Erbeinsetzung unter sich aufteilen.“
Nun mal angenommen , 2 der Brüder wollen die komplette Immobilie verkaufen, die beiden anderen weigern sich vehement und wollen alles vermieten. Wie wäre da die Rechtlage? Kann die eine Partei die andere blockieren?
MfG