Erbengemeinschaft untervermietung

Hallo an alle, folgende Situation:
Ein Einfamilienhaus, Baujahr 1930, gehört zu gleichen Teilen einer Erbengemeinschaft, Rentner A und seinem Neffen B. B vermietet 1.OG und unten zwei Zimmer, nach mündlicher Absprache. Adere zusammenhängende Zimmer im UG bewohne ich, Tochter von A.
Frage: Welche Rechte und Pflichten hat B, wenn ich im UG sich durch hellhörige Wände und Böden beeinträchtigt werde? Muß B dafür sorgen, dass die Wohnung schallgeschütz ist? Es existiert kein von A und B unterschriebener Mietvertrag. Was ist mit den Mieteinnahmen von B in der Erbengemeinschaft? In wie weit kann man B beeinflussen, A auszubehahlen? Sehr komplizierte Situation, bis jetzt hat sich noch keine Lösung gefunden.
Schöne Grüße, Steph

Die ersten Fragen betreffen nicht das Erbrecht. Grundsätzlich stehen die Früchte der Erbengemeinschaft zu, es sei denn, es wurde eine Vereinbarung getroffen, die hiervon abweicht. Die Vermietungen zählen zur Nachlassverwaltung, die durch die Gemeinschaft zu erfolgen hat (entweder Einstimmigkeit oder Mehrheitsbeschluss).- Jeder Miterbe kann ohne weiteres die Erbauseinandersetzung (Versilberung der Werte oder Verteilung derselben). Mangels Einigung kann jeder die Versteigerung verlangen (und dabei z.B. die Immobilie ersteigern oder den Geldanteil kassieren).

Leider habe ich dazu keinerlei Erfahrung