Erbengemeinschaft verkauft

Folgende Situation: Eine Erbengemeinschaft (Vater [Witwer] und seine zwei erwachsenen Kinder) verkaufen das Haus, in dem der Vater bisher gewohnt hat. Das Verhältnis Vater Kinder ist etwas gespannt.

Frage: Haben die Kinder einen Anspruch darauf, ihren Anteil des Verkaufserlöses (jeweils 1/8-tel) direkt vom Käufer überwiesen zu bekommen, oder wird alles zuerst auf das Konto des Vaters (der nicht nur der Haupteigentümer (3/4) ist, sondern auch den Verkauf betrieben hat) überwiesen und die Kinder müssen das Geld von diesem herausfordern?

Gruß und Danke für alle Antworten
Stefan

Da vermutlich sowieso alle vor dem Notar erscheinen müssen, ließe sich das sicherlich auch über den Vertrag regeln. Evtl. weiß der Notar mehr. Der wird es dann sicherlich gleich sagen, wenn Ihr dort seit.

Tom

Man kann etwa vereinbaren, dass der Kaufpreis zunächst auf ein Konto des Notars überwiesen wird. Dieser kann dan gleichzeitig im Kaufvetrag verpflichtet werden, das Geld zu den entsprechenden Teilen auf die jeweiligen Konten zu überweisen.

Dies Verfahren ist im übrigen nicht unüblich, da die Auszahlung durch den Notar ohnehin häufig von der Abgabe der erforderlichen Erklärungen zur Eintragung in Grundbuch abhängig gemacht wird.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]