Wie müssen die Beteiligten in einem Kaufvertrag des Notars aufgeführt sein, wenn die Verkäufer zum Teil schon vor dem Erbfall Eigentümer waren und der andere Teil nun von der EG verkauft wird?
Muss dort also stehen
Frau A Eigentümer zu 1/2
Und
Frau A zu 60 %
Frau B zu 30%
Herr C zu 10%
an dem 1/2 Miteigentumsanteil der Verstorbenen
Würde es ausreichen, wenn dort steht
A, B, C nachstehend Verkäufer genannt, verkaufen das Haus…
Darf ein Notar das SO formulieren, ohne zu erwähnen, dass hier als Erbengemeinschaft gehandelt wird.
Darf ein notarieller Kaufvertrag so aufgesetzt werden, dass weder die Miteigentumsanteile noch die Erbquoten genannt werden?
Wenn man auf die Quoten verzichtet hätte, dann hätte Frau A doch sozusagen zwei Mal als Verkäufer aufgeführt werden müssen oder nicht, nämlich einmal für den halben Teil und handelnd als Teil einer Erbengemeinschaft. Oder?
Keiner der Erben ist im Besitz eines Erbscheins oder Teil-Erbscheins. Das GB wurde anhand des Testamentseröffnungsprotokolls berichtigt, in dem ebenfalls keine Quoten stehen, im GB wurden demnach auch keine Quoten hinterlegt.