Erbengemeinschaft verkauft Haus. Wer muss die Kaufpreisminderung wegen Wohnrecht tragen?

Hallo. Wir sind eine Erbengemeinschaft (Mutter, 3 Kinder). Nach dem Tod des Vaters sind wir alle vier gleichberechtige Eigentümer des Wohnhauses. Die Mutter lebt nach wie vor im Haus. Da das Haus verschuldet ist und die Mutter das nicht tragen kann, wird das Haus verkauft (an anderes Familienmitglied). Die Mutter soll aber das Wohnrecht haben, was den Kaufpreis mindert, weil ja die ortsübliche Miete für , so glaube ich zumindest, 10 Jahre abgezogen wird. Meine Frage: Müssen wir anderen Erben, die wir ja das Haus gar nicht nutzen, diese Kaufpreisminderung mittragen, oder geht das nur vom Anteil der Mutter ab, da ja schließlich nur sie darin wohnt? Nach dem bisherigen Entwurf des Kaufvertrags, würde sich der Anteil aller Erben reduzieren…

Es ist richtig: Die durch das Wohnrecht eingetretene Kaufpreisminderung muß logischer Weise vom Anteil der Mutter abgezogen werden. Dieser Vorgang gehört allerdings nicht in den Kauvertrag, wird aber oft als Zahlungsanweisung mitprotokolliert, und vereinfacht die Erbauseinandersetzung.

Hallo mamabaer,
ist eine schwierige Situation, weil alles gerecht zugehen „sollte“. am besten erkundigst du dich bei einem Rechtspfleger beim Gericht( kostenlose Auskunft). Er/Sie wird dir die genaue Rechtslage erklären können. Aber bitte noch vor Vertragsunterschreibung. (Bei manschen, kleineren Gerichten braucht man keinen Termin. Vorher anrufen )

alles Gute
Pigo