Erbengemeinschaft - Verkaut von Feldern

Liebe/-r Experte/-in,

Wir sind eine Erbengemeinschaft mit 5 Miterben. Uns wurden ca 12 Hektar Land vererbt die wir nun gern verkaufen wollen. Es haben alle bis auf einen Miterben zugestimmt. Leider stellt sich dieser eine quer. Die anderen Miterben auszubezahlen kann er sich aber auch nicht leisten. Da ja 4 von 5 Miterben dem Verkauf zugestimmt haben würde mich interessieren ob man den einen somit überstimmt hat, oder wie man sonst zu einer Einigung gelangen könnte.

Herzlichen Dank für die Antwort im vorraus

Liebe/-r Experte/-in,

Wir sind eine Erbengemeinschaft mit 5 Miterben. Uns wurden ca
12 Hektar Land vererbt die wir nun gern verkaufen wollen. Es
haben alle bis auf einen Miterben zugestimmt. Leider stellt
sich dieser eine quer. Die anderen Miterben auszubezahlen kann
er sich aber auch nicht leisten. Da ja 4 von 5 Miterben dem

Verkauf zugestimmt haben würde mich interessieren ob man den
einen somit überstimmt hat, oder wie man sonst zu einer
Einigung gelangen könnte.

Herzlichen Dank für die Antwort im vorraus

Für Verkauf müssen 100 % der Erben zuatimmen.
Verwaltungsanglegenheiten braucht nur Mehrheit
Euch bleibt nur der Weg; auf Antrag bei Gericht das Ganze versteigern zu lassen. Dauert bis zu 2 Jahren.
Und wer das Grundstück haben will, steigert mit.
„(Teilungsversteigerung)“ Das ersteigert Geld tritt dann an Stelle des grundstücks, Und dann
können alle nach ihren Vorstellungen: Erwerb des Grundstücks oder Geld. Aber dazu (die richtigen Anträge zu stellen) braucht Ihr einen Anwalt.

Für eine Verfügung (Verkaufen etc.) über Nachlasswerte sind ausschließlich alle legitimiert. Stimmrecht zählt nicht. Entweder einer oder mehrere Miterben beantragen die Versteigerung zum Zwecke der Auseinandersetzung der Gemeinschaft oder der Kaufinteressent erwirbt die Erbteile mit dem Ziel selbst dann die Versteigerung zu betreiben. Das Gerichtsverfahren ist aber keine Laiensache! Achtung Risiko und Kompliziertheit! Nur wirklich versierten Anwalt nehmen. Notfalls fragen Sie mal beim zuständigen Rechtspfleger beim Amtsgericht…! Fragen Sie mich evtl. erneut.
Mit freundlichen Grüßen aus dem nördlichen Wesertal
H.G.
(Mitglied seit 2003 und über 1.820-mal Fragen beantwortet)