Erbengemeinschaft, Vermietung einer Eigentumswohnu

welche Möglichkeiten gibt es, eine unstimmige Erbengemeinschaft, die eine Eigentumswohnung vermietet, aufzulösen. Was passiert mit der Person, die eine Auflösung nicht zustimmt?

Hallo,

man kann bei Gericht eine Teilungsversteigerung beantragen. Dann wird die Immobilie versteigert und der Erlös, nach Abzug der Kosten (Gerichtskosten, Gutachtenkosten usw.) auf die Erben verteilt. Jeder bekommt dann soviel wie er Anteil an der Immobilie hat.

Die Teilungsversteigerung kann auch die Person beantragen, die den kleinsten Teil an der Immobilie hält.

Auch die Mehrheit der anderen Miterben kann die Teilungsversteigerung nicht verhindern. Ausnahme ist, sie bezahlen die Person aus, die auf der Auflösung der Eigentümergemeinschaft besteht.

Wer die Teilungsversteigerung beantragt, muss meist die Kosten z. B. für das Gutachten und die Gerichtskosten, vorschießen. Diese bekommt er aber vorrangig zurück, wenn die Immobilie versteigert ist.

Besser ist es allerdings, wenn die Immobilie auf dem freien Markt verkauft wird. Bei einer Versteigerung, egal ob Teilungsversteigerung oder Zwangsversteigerung, kommt meist viel weniger raus.

Allerdings kann unter Umständen eine Person aus der Erbengemeinschaft das Objekt bei der Versteigerung billiger erwerben, als wenn er die anderen Miterben zum Verkehrswert ausbezahlen würde.

Gruß
Ingrid

welche Möglichkeiten gibt es, eine unstimmige
Erbengemeinschaft, die eine Eigentumswohnung vermietet,
aufzulösen. Was passiert mit der Person, die eine Auflösung
nicht zustimmt?