Erbengemeinschaft- viel Geld oder Teilungsversteigerung

Hallo wir sind Teil einer Erbengemeinschaft.
Und sind in die Immobilie meiner Mutter eingezogen um ihr zu helfen.
Haben dort im 2 Stock welches wir bezogen hatten renoviert und das Dach teilsaniert insg. 60tsd €. Wir dachten wir würden noch viel Zeit mit unserer Mutter haben.
Leider ist sie nun unerwartet verstorben und es tritt die normale Erbfolge ein da kein Testament vorhanden. Da hilft es auch nichts, dass Sie eines machen wollte.

Jetzt haben wir eine Erbengemeinschaft mit 2 Geschwistern (also 3 Parteien). Und ich habe natürlich meinen Geschwistern angeboten Sie gerecht auszubezahlen der Wert der Immobilie wurde nun mit 380000 angegeben.
Ich habe jedem 126000 angeboten. Meine Schwester war sofort einverstanden und wollte sogar nur 65tsd. Leider blockiert mein Bruder mit dem ich leider schon lange kein Wort mehr sprach und leider im Streit liege. Mehrere Versuche, auch schon vorher, den Streit meinerseits beizulegen schlugen fehl.
Er meinte nun, er will die 126tsd + den eingesparten Teil von meiner Schwester also 56tsd + eine sogn. “Verärgerungsgebür “ von 100tsd oder er strebt eine Teilungsversteigerung an. Ihm sei dann völlig egal ob er dann weniger bekommt als die 126tsd. Hauptsache ich bekomme das Haus nur mit schmerzen.
Ich habe jetzt sogar 180tsd angeboten was er trotzdem ablehnte. Jetzt meinte er ich hätte 14 Tage Bedenkzeit ihm das Geld zu überweisen oder er konsultiert seinen Anwalt wegen der Teilungsversteigerung…

Ich liebe mein Elternhaus und wir haben auch viel investiert. Selbst die angebotenen 180 tsd wären immer noch ein immenser Kraftakt gewesen.
Habe ich tatsächlich keine Chance sowas ungerechtes zu verhindern, muss ich mich tatsächlich erpressen lassen?

Jetzt möchte ich natürlich keine Rechtsberatung sondern eher mal eine Einschätzung und auch Meinung ob ich tatsächlich damit rechnen muss dass es in die Teilungsversteigerung geht…

Servus,

von wem?

Wenn Du den zentralen Punkt an der Geschichte nicht angibst, nämlich den Verkehrswert des Objekts, ist alles andere Raterei.

Ist eigentlich auch jemand von der Erbengemeinschaft geschäftsfähig?

???

Wie macht Ihr denn sonst Eure Grundstücksgeschäfte? Fünfhunderter zu Papierfliegern falten und von Balkon zu Balkon zuwerfen?

Schöne Grüße

MM

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Hallo,

Ja, wenn der Bruder so missgünstig ist, wie Du es hier beschreibst, sollten Du und Deine Schwester Euch darauf vorbereiten, dass es zur Teilungsverteigerung kommen wird, wenn Ihr Euch nicht einvernehmlich einigt.

Nun ja, es mag Dir ungerecht vorkommen. Aber man kann sich praktisch kaum gegen eine Teilungsversteigerung wehren, wenn sie mindestens eine berechtigte Partei möchte. Ob seine „Drohung“ einen Anwalt zu konsultieren, evtl. eine Nötigung darstellt, wird Dir Dein Anwalt sagen können.

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Hi

Jetzt meinte er, ich hätte 14 Tage Bedenkzeit ihm das Geld zu überweisen oder er konsultiert seinen Anwalt wegen der Teilungsversteigerung…

das ist sein gutes Recht sich beraten zu lassen - ich würde das an deiner Stelle auch umgehend machen - man kann sich vielleicht vorher einigen, wenn man z.B. plötzlich doch vernünftig wird

Habe ich tatsächlich keine Chance so was ungerechtes zu verhindern, muss ich mich tatsächlich erpressen lassen?

das ist erstens nicht ungerecht und zweitens sein gutes Recht, wenn ihr euch nicht einigen könnt - und danach klingt es

ob ich tatsächlich damit rechnen muss, dass es in die Teilungsversteigerung geht…

ja - wenn ihr euch nicht einigen könnt. wird das so kommen, weil du es nicht verhindern kannst.

Der für dich interessante Auszug daraus :

Kann ich die Teilungsversteigerung des Elternhauses verhindern?
Die Hoffnung stirbt zuletzt. Sie können die Teilungsversteigerung aber nicht verhindern. Da das Gesetz Erbengemeinschaften als Abwicklungsmodell versteht und damit kein Miterbe gezwungen werden kann, in einer solchen Zwangsgemeinschaft verbleiben zu müssen, ist die Teilungsversteigerung zwangsläufig die Konsequenz, wenn Sie sich in der Erbengemeinschaft nicht miteinander verständigen können. Damit muss der Wunsch eines einzelnen Miterben, die Teilungsversteigerung der Immobilie zu verhindern, hinter den Wunsch anderer Miterben zurücktreten, die Erbengemeinschaft auseinanderzusetzen und die Immobilie zu verwerten.

Gruß h.

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Erklär ihm, daß bei Grundstücksgeschäften grundsätzlich vor einer Überweisung ein Notartermin ansteht sowie die Eigentumsvormerkung im Grundbuch.

Das kann er sich natürlich auch von seinem Anwalt erklären lassen. Vielleicht kennt der Anwalt auch den § der Verärgerungsgebühr.
Ganz bestimmt weiß sein Anwalt, daß vor einem Antrag auf Teilungsversteigerung der Anteil des Antragstellers den Miterben angeboten werden muß.

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Moin,

wenn Du und Deine Schwester einig seid, dann gibt es fast nichts besseres, als die Versteigerung zu wählen…
Nehmt Erde und versaut die Fassade, Wasserfarbe in grünlich blau für den Sockel. besorgt Euch was Sperrmüll für den Garten und dann lasst den Gutachter ins unaufgeräumte Haus, welcher eben den genannten Verkehrswert ermittelt.
Sämtliche Interessenten für die Immobilie bekommen einzig dessen Exposé und keiner kann die Immobilie dann von innen besichtigen.
Bei der derzeitigen Lage am Immobilienmarkt sind zwar viele Schnäppchenjäger unterwegs, die ihr zusammen aber sicher gut ausbieten könnt.
Schwieriger wird das mit der Finanzierung, da ihr beide ja 2/3 haltet, aber erst mal den 10% des Versteigerungswertes erbringen müsstet.

Seinerzeit habe ich das nur „von außen“ betrachtet - Internas blieben mir verborgen - aber die seinerzeit 3/4 der Erbengemeinschaft sind angeblich bestens bei weggekommen…

Ach noch was: die 180’ ziehst wieder zurück. Entweder es gibt von mir aus 130’ aber keinen Kreuzer mehr

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Das ist vielleicht nicht das Schlechteste. Es könnte sein, dass der Anwalt ihn „herunterholen“ kann.

Gibt es (in Eurer Familie) irgendeine Person, der alle Geschwister vertrauen und die vermitteln könnte? Insbesondere Jemand, dem Dein Bruder vertraut (meinetwegen auch der Pfarrer oder so Jemand)?

Ist das der übliche Preis in dieser Gegend? Wie ist dort „der Markt“? Wer hat diesen Wert ins Spiel gebracht?

Das solltest Du aber. Geh mit allen Unterlagen zu einem Anwalt. Eine erste Beratung wird die Welt nicht kosten.

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Danke für die meisten Antworten hier. Zur Beantwortung der Rückfragen.
Ja es ist der Verkehrswert. Gibt es etwas anderes was ich beachten muss außer dieser Angabe (gibt es andere Angaben welche für diesen Beitrag relevant wären?

Und ja meine Schwester hat ein Gutachten von der Dekra machen lassen und mir diesen Wert genannt. Spielt es dann eine Rolle wo die Immobilie steht, wenn der Verkehrswert bereits unabhängig bestimmt worden ist? (weil das ist ja im Gutachten berücksichtigt)
Das Gutachten ist praktisch nicht Mal 1 Monat alt. Details habe ich noch nicht eingesehen aber ich glaube für den wwwBeitrag spielen weitere Details keine Rolle, oder?

Ich glaube mit dem Angebot ~ 1/3 des VerkehrsWertes anzubieten war nicht unfair (bei drei Parteien mit gleichen Anteilen) oder?
Wenn man noch bedenkt ,dass ich vor einem Jahr die notwendigen o.g. Investitionen des Hauses selbst übernahm.
Und mit dem zweiten Angebot mit mehr als ein Drittel kam ich nochmal weiter entgegen.

Es ging mir nur darum ob ein Mitglied der Erbengemeinschaft trotz dieser fairen Angebote mich so erpressen kann? (Oder ist das keine Erpressung?)
Was ich übrigens auch schriftlich habe.

Zusammengefasst
„Geb mir 282tsd € oder ich erzwinge eine Teilungsversteigerung“ … alles andere ist mir egal…war die Aussage des Teilerben.

Einen Termin beim Anwalt habe ich bereits, ja. Ich war nur neugierig vorab, ob jemand einen ähnlichen Fall hat(te) und dazu was schreiben kann.

Ich bitte unverschämte und unsachliche Beiträge wie diesen hier s.u. zu unterlassen.

Oder die Rückfrage ob die anderen Erben geschäftsfähig sind in dem Zusammenhang. Sowas ist pietätlos und unanständig vor diesem Hintergrund.

Für die sachlichen Antworten welche mir auch gegeben wurden bin ich jedoch dankbar. Vielen Dank dafür.

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Überweise ihm das ursprünglich angebotene Drittel. Den Rest soll er versuchen einzuklagen.

Schöne Grüße
Ann da Cava

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Das würde ich ohne einen Notarvertag nicht machen. Er nimmt das Geld und fordert weiter, weil er ja „nichts zugesagt hat“.

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Fordern kann man viel. Aber wieso meint er denn, dass ihm mehr als 1/3 zustünde?

Leider haben wir uns zerstritten vor 3-4 Jahren als es um das kümmern unserer Mutter ging. Habe ich mit meiner Familie entschieden zurück ins Elternhaus zu gehen (nachdem mein Vater gestorben war). Es ist eigentlich ein Einfamilienhaus mit 2 Etagen. Renovierungen waren notwendig, wie teilweise Dach, Fassade und Elektrik. Ich habe meinen Bruder gebeten daran teilzunehmen, weil es auch um sein Erbe ging, was er ablehnte. (Meine Schwester übernahm ebenfalls einen kleinen Teil). Da „wir“ eingezogen sind (er wollte das nicht) haben wir natürlich gesagt - selbstverständlich übernehmen wir den Grossteil der anberaumten 72tsd € . Es ging um 7500€ für neue Fenster und Türe in der Wohnung der Mutter. Ich geigte ihm nach seiner Ablehnung daraufhin meine Meinung, dass man auch Mal was zurückzahlen müsse und schließlich auch eben um sein Erbe ging. Das gefiel ihm nicht (ich versuchte wie geschrieben mehrmals eine Schlichtung aber das hatte keinen Erfolg). Und nein! er konnte sich diese 7500€ leisten, wer sich Dicke SUVs mit morzmäßiger Ausstattung leisten kann …dem dürften die 7.5 kein Problem darstellen. Aber sei es drum… möchte nicht weiter detaillierte Familiengeschichte breittreten.

Den Streit nimmt er nun zum Anlass mich zu erpressen in dem er eben aussagt geb mir das was ich will, er nennt es „zusätzlich Gebühr“ wegen des Ärgers…
und das ist eben weit mehr als das Drittel (was ihm selbstverständlich zusteht) oder eben Pech gehabt dann musst du eben ausziehen und es wird versteigert. Er braucht nicht wirklich Geld - das hat er selbst…und wie es sich mir (das geltende Recht ) darstellt kann er mich damit tatsächlich erpressen.
Es ist traurig das Elternhaus, die vielen Arbeitsstunden und das Geld, das wir reingesteckt haben zu verlieren. Keiner konnte davon ausgehen, dass meine Mutter so schnell verstirbt, aber es passiert. Und nun sind wir in diesem Dilemma.

Aber wie heißt es so schön „Rechtstaat“ heißt noch lange nicht das es Gerecht zugeht.

Wie dir schon gesagt wurde, musst du bei einer Versteigerung nicht automatisch ausziehen, im Gegenteil, du kannst mitbieten und mit etwas Glück sogar günstiger davonkommen.

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Achtung! Man sollte die Begrifflichkeiten nicht durcheinander bringen. „Das Recht“ ist eine Sammlung von Vorschriften (Gesetze genannt) und deren Ausübung. Als „Rechtsstaat“ bezeichnet man einen Staat, der nach diesen Regeln handelt ungeachtet der Personen und ohne Eingriffe der Politik. „Gerechtigkeit“ ist ein Gefühl.

Ich bin froh, in einem Rechtsstaat zu leben und dass Recht nicht nur das dem Gerechtigkeitsempfinden von Betroffenen befriedigt wird. Ich gebe ehrlich zu, dass gefällt mir selbst auch oft nicht. Aber die Konsequenzen aus einem Unrechtsstaat gefallen mir noch viel weniger.

Und wie schon oft geschrieben: eine Teilungsversteigerung ist ein durchaus üblicher Vorgang, wenn sich die Parteien nicht einvernehmlich einigen können.

Und wie auch schon mehrfach angedeutet: vielleicht ersteigerst Du das Haus selbst für eine geringere Summe als den bisher ermittelten Verkehrswert und musst dann Deinem Bruder nur einen kleineren Teil bezahlen.

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Noch was zur Teilungsversteigerung: Um darauf vorbereitet zu sein, solltest Du schon jetzt zu der Einen oder anderen Versteigerung in Deiner Region gehen und Dir anschauen, wie sowas abläuft. Am Besten, wenn ähnliche Objekte aufgerufen werden.

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