Hallo liebe Forengemeinde,vielleicht kann mir jemand hier weiterhelfen. Folgender Sachverhalt: Erbfall, es gibt 3 Erben. A lebt noch im Haus das jetzt zur Erbmasse gehört. Ist Hartz IV-Empfänger. Bekommt aus Veräußerung von Erbmasse größeren Betrag. Hat Betreuerin. Bezahlt kein Wasser. Gemeinde versucht zuerst Geld bei ihr einzutreiben. Als das nicht funktioniert fragt Gemeinde bei Betreuerin nach, diese sagt A hat kein Geld zum bezahlen. Jetzt treibt Gemeinde das Geld gern bei B und C ein, und Gemeinde droht Vollstre´ckungsmaßnahmen bei B und C an. Kann das rechtens sein? Wir leben doch in einem Rechtsstaat. Müßte die Gemeinde nicht erst versuchen gerichtlich gegen A vorzugehen. Ich hoffe, jemand kann mir weiterhelfe. Wenn nicht, würde mich trozdem Eure Meinung zu der Situation interessieren.
Vielen Dank im voraus
Hallo,
der Vertragspartner des Wasserwerks ist in aller Regel (steht in der Satzung) der Eigentümer eines Grundstücks. Sind das mehrere kann sich das Wasserwerk aussuchen, von wem es sich das Geld holt s. z.B. http://de.wikipedia.org/wiki/Gesamtschuldnerische_Ha…
Wie die Eigentümer das unter sich regeln, ist nicht das Problem des Wasserwerks. Bei einem Mieter, der seine Nebenkosten nicht bezahlt, steht der Vermieter regelmäßig vor dem selben Problem.
Warum die Arge das bei einem ALG2-Empfänger nicht bezahlt, sollte man mit der klären.
Bekommt aus Veräußerung von Erbmasse größeren
Betrag. Hat Betreuerin. Bezahlt kein Wasser. Gemeinde versucht
zuerst Geld bei ihr einzutreiben. Als das nicht funktioniert
fragt Gemeinde bei Betreuerin nach, diese sagt A hat kein Geld
zum bezahlen.
Ja was denn nun. Hat er Geld oder kein Geld aus dem Erbfall bekommen. Soweit der Aufgabenbereich der Vermögenssorge mit erfasst ist (und die Betreuerin auch für den Betreuten gehendelt hat) ist der Erbauseinandersetzungsvertrag ein genehmigungspflichtiger Vertrag. Es müsste dem Gericht - und vor allem der Betreuerin bekannt sein ob Geld vorhanden ist!