Ein freundliches Hallo an die Community,
Ich habe ein Problem wo ich nicht weiterkomme…
Ich bin durch Erbengemeinschaft Miteigentümer eines Hauses, welches sich in schlechtem Zustand befindet. Wir waren zu dritt in der Erbengemeinschaft und jetzt bekam ich einen Erbteil geschenkt. Dadurch sind wir jetzt nur noch 2 Erben in der Erbengemeinschaft, und 2/3 des Hauses gehören mir.
Der andere in der Erbengemeinschaft befindliche war bisher immer derjenige, der sich gegen Alles gesträubt hat, das Haus betreffend. Das Haus steht deswegen seit Jahren leer und ist in schlechtem Zustand, und jährlich wird es schlimmer.
Teile des Außenputz fallen auf den Fußweg der ans Haus grenzt und wo direkt eine Bushaltestelle ist…
Kürzlich wurden Fensterscheiben eingeschmissen und der zugehörige Schuppen mutwillig beschädigt, so dass er teilweise eingestürzt ist…
Was ich sehr schade finde, weil ich an dem Haus hänge.
Alles in Allem finde ich das fahrlässig und könnte das unterbinden, eben durch Einzug und Renovierung.
Meine Frage: Da ich jetzt zu 2/3 ja den größeren Erbteil besitze und so ja eine Art Mehrheitsrecht habe, kann ich auch ohne die Zustimmung des anderen in das Haus einziehen?
Mir ist klar, dass ich ihm gegenüber zu Mietzahlung verpflichtet bin zum Ausgleich, wozu ich durchaus bereit wäre. Bzw. im Haus ist so viel zu reparieren bzw sanieren (z.b. veralterte Strom und Wasserleitungen, Einbau einer Dusche, es ist nur ein Waschbecken im ganzen Haus vorhanden) so das ich dies machen lassen müsste um dort überhaupt wohnen zu können.
Somit würden ja Kosten entstehen für die der Andere auch zu 1/3 einstehen müsste.
Dieser aber würde das Haus lieber verfallen lassen als einen Cent darin zu investieren!
Aber Miete würde er haben wollen von mir…
Könnte man, vorausgesetzt ich dürfte das Haus zu Wohnzwecken überhaupt ohne seine Zustimmung nutzen, die Renovierungskosten nicht dann auf die Miete umlegen?
Um noch mehr Streit zu vermeiden bin ich inzwischen soweit eine Teilungsversteigerung zu machen um auf diesem Wege den Rest des Hauses zu erstehen. Aber das Verfahren von Antragstellung bis Versteigerung kann durchaus Jahre dauern in denen das Haus noch mehr Schaden nehmen würde, wenn es weiterhin weder bewohnt, noch die nötigsten Reparaturen ( zerbrochene Fenster, Vermeidung Herabfallen von Teilen des Aussenputz und Gesims, Wanddurchbruch 2003, nach Aussen notdürftig mit Plastikplane geschützt…) durchgeführt werden.
Ich bin echt ratlos…
Und möchte das Haus retten in dem ich einziehe.
Kann mir bei der verzwickten Situation helfen?
Zumal ich gelesen habe dass, wenn es der Werterhaltung, bzw. in diesem Falle ja sogar der Wertsteigerung dienlich ist, ein Mehrheitsbeschluss auch gegen den Willen des anderen durchsetzbar ist. Und die Anteilsmehrheit von 2/3 zu 1/3 habe ich.
Aber geht das dann einfach so oder muss da wieder das Gericht entscheiden?
Der andere Erbe lebt seit fast 30 Jahren im Ausland und hat kein Interesse an dem Haus. Aber will seinen Erbteil auch nicht veräußern, bzw wenn, dann zu absolut überzogenem Preis…
Ich danke allen im Vorraus die mir helfen können mit ihren Beiträgen!!!