Erbengemeinschaft wer darf in dem Haus wohnen wenn kein Wohn- oder Niesbrauchsrecht vorhanden ist?

Ein freundliches Hallo an die Community,

Ich habe ein Problem wo ich nicht weiterkomme…

Ich bin durch Erbengemeinschaft Miteigentümer eines Hauses, welches sich in schlechtem Zustand befindet. Wir waren zu dritt in der Erbengemeinschaft und jetzt bekam ich einen Erbteil geschenkt. Dadurch sind wir jetzt nur noch 2 Erben in der Erbengemeinschaft, und 2/3 des Hauses gehören mir.
Der andere in der Erbengemeinschaft befindliche war bisher immer derjenige, der sich gegen Alles gesträubt hat, das Haus betreffend. Das Haus steht deswegen seit Jahren leer und ist in schlechtem Zustand, und jährlich wird es schlimmer.
Teile des Außenputz fallen auf den Fußweg der ans Haus grenzt und wo direkt eine Bushaltestelle ist…
Kürzlich wurden Fensterscheiben eingeschmissen und der zugehörige Schuppen mutwillig beschädigt, so dass er teilweise eingestürzt ist…

Was ich sehr schade finde, weil ich an dem Haus hänge.

Alles in Allem finde ich das fahrlässig und könnte das unterbinden, eben durch Einzug und Renovierung.

Meine Frage: Da ich jetzt zu 2/3 ja den größeren Erbteil besitze und so ja eine Art Mehrheitsrecht habe, kann ich auch ohne die Zustimmung des anderen in das Haus einziehen?

Mir ist klar, dass ich ihm gegenüber zu Mietzahlung verpflichtet bin zum Ausgleich, wozu ich durchaus bereit wäre. Bzw. im Haus ist so viel zu reparieren bzw sanieren (z.b. veralterte Strom und Wasserleitungen, Einbau einer Dusche, es ist nur ein Waschbecken im ganzen Haus vorhanden) so das ich dies machen lassen müsste um dort überhaupt wohnen zu können.

Somit würden ja Kosten entstehen für die der Andere auch zu 1/3 einstehen müsste.

Dieser aber würde das Haus lieber verfallen lassen als einen Cent darin zu investieren!

Aber Miete würde er haben wollen von mir…

Könnte man, vorausgesetzt ich dürfte das Haus zu Wohnzwecken überhaupt ohne seine Zustimmung nutzen, die Renovierungskosten nicht dann auf die Miete umlegen?

Um noch mehr Streit zu vermeiden bin ich inzwischen soweit eine Teilungsversteigerung zu machen um auf diesem Wege den Rest des Hauses zu erstehen. Aber das Verfahren von Antragstellung bis Versteigerung kann durchaus Jahre dauern in denen das Haus noch mehr Schaden nehmen würde, wenn es weiterhin weder bewohnt, noch die nötigsten Reparaturen ( zerbrochene Fenster, Vermeidung  Herabfallen von Teilen des Aussenputz und Gesims, Wanddurchbruch 2003, nach Aussen notdürftig mit Plastikplane geschützt…) durchgeführt werden.

Ich bin echt ratlos…

Und möchte das Haus retten in dem ich einziehe.

Kann mir bei der verzwickten Situation helfen?

Zumal ich gelesen habe dass, wenn es der Werterhaltung, bzw. in diesem Falle ja sogar der Wertsteigerung dienlich ist, ein Mehrheitsbeschluss auch gegen den Willen des anderen durchsetzbar ist. Und die Anteilsmehrheit von 2/3 zu 1/3 habe ich.

Aber geht das dann einfach so oder muss da wieder das Gericht entscheiden?

Der andere Erbe lebt seit fast 30 Jahren im Ausland und hat kein Interesse an dem Haus. Aber will seinen Erbteil auch nicht veräußern, bzw wenn, dann zu absolut überzogenem Preis…

Ich danke allen im Vorraus die mir helfen können mit ihren Beiträgen!!!

Unabhängig deines Miteigentumsanteils hast du kein „höheres“ Nutzungs- oder Weisungsrecht :open_mouth:

Daher kannst du weder einziehen noch Instandsetzungen ohne allseitige Zustimmung vornehmen :smile:

An seinem Vorkaufsrecht kommst du also nicht vorbei: Entweder gelingt es dir, auch ihm ein Kaufangebot zu machen, um nunmehr Alleineigentümer zu werden oder du musst eben Teilungsvollstreckung betreiben.

G imager761

Hallo,

ich würde mich mit dem Thema zu einem Fachanwalt / Notar begeben, der sich mit Erbrecht auskennt. investiere das Geld und Du bist auf der sicheren Seite, anstatt aus irgendwelchen „Thekensprüchen“ Parolen etc. einen Schluß für Dich zu ziehen, der Du später mal bereuen bzw, nicht wieder rückgängig machen kannst.

Viel Glück

Hallo

Da ich jetzt zu 2/3 ja den größeren Erbteil besitze und so ja eine Art Mehrheitsrecht habe, kann ich auch ohne die Zustimmung des anderen in das Haus einziehen?

Klares NEIN - nutzen darfst Du nur mit Einwilligung der Miterben.
Allerdings wird der andere Dich auch nicht so einfach wieder rauskriegen - nur was soll Dir das bringen, wenn das Haus so gar nicht bewohnbar ist?

Wenn Du ohne ausdrückliche Zustimmung des Miterben handelst, bewegst Du Dich immer auf sehr dünnem Eis. Alles, was über absolut notwendige Instanderhaltungskosten und laufende Kosten hinausgeht, ist nicht mehr vom Notverwaltungsrecht gedeckt. Es besteht also immer die Gefahr, dass kein Erstattungsanspruch für vorgenommene Renovierungen besteht und außerdem müsste ja sowieso eine Kostenerstattung auch erstmal eingetrieben werden.
http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/e…

Nimm den sauberen Weg: erst klare Verhältnisse, dann investieren - auch wenn das jetzt bitter ist - ansonsten wird das Erwachen umso schlimmer sein.

Ein Teilungsversteigerungsverfahren sollte i.d.R. in 6 Monaten über die Bühne sein; möglicherweise lässt sich das sogar noch beschleunigen, wenn derzeit akute Gefährdung von Passanten besteht und der Miterbe sich weigert bei der Beseitigung mitzuwirken.

Ansonsten kann ich auch nur raten: lass Dich von einem Fachanwalt informieren/begleiten.

Und bevor Du alles angehst:: Bist Du denn schonmal mit 'nem Architekten durch das Haus? Weisst, dass es die Mühen/Kosten lohnt? Hast eine grobe Kostenschätzung, was so nötig ist um das Haus wieder nach heutigem Standard bewohnbar zu machen? Möglicherweise sind EnEV-Anforderungen zu beachten … dann ist Sentimentalität wohl nicht bezahlbar …

Grüsse Rudi