Ich habe laut Testament ein Haus geerbt zu 75% als Alleinerbin. Meine Mutter steht schon seit Jahren mit den restlichen 25% im Grundbuch. Sind wir deshalb eine Erbengemeinschaft??? Ich würde sagen nein, da sie nur einen Pflichtteil bekommt, oder liege ich da falsch??? Vielen Dank.
Zu einer Ebengemeinschaft gehören nur die Personen, welche gemeinsam einen Erblasser beerbt haben. Der Begriff Erbengem. wird aber auch den benutzt, wenn eine Mehrzahl von Personen durch Erbfolgen von verschiedenen Erblassern an einer Immoblie oder an einem Miteigentumsanteil an einer solchen beteiligt sind. Sind dagegen Personen im Grundbuch als Miteigentümer eingetragen, wobei ein Bruchteil angegeben ist, dann sind diese „Miteigentümer zu einem Bruchteil“; sie sind eine Miteigentümergemeinschaft.
In bestimmten Fragen ist diese Unterscheidung von Bedeutung.
Falls Sie weitere Fragen haben, dann schreiben Sie erneut, aber bitte alle Infos mit möglichst allen Fakten wiederholen.
Grüße von der Unteren Weser
H. Gintemann
(Seit 2003 Mitglied und 1998 Fragen beantwortet)
Ich denke schon, dass ihr jetzt eine EG seid. Entsprechend den Anteilen ist bei Entscheidungen zu verfahren. Um ganz sicherzugehen würde ich für kleines Geld mal einen Anwalt dazu befragen.