Erbengemeinschaft "zwangsauflösen" ?

Hallo!
Ein Haus wurde um 1910 gebaut und über die Jahre immer weitervererbt,so daß sich eine ansehnliche Erbengemeinschaft gebildet hat. Ein Großteil der Anteilseigner ist allerdings verschollen oder ignoriert wegen jahrzehntealter Streitigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft jegliche Kontaktversuche der derzeitigen Bewohnerin (eine Urenkelin des Erbauers). Diese hat über die Jahre durch Auszahlung anderer Miterben 75% am Haus und ist daran interessiert, auch die restlichen 25% zu erwerben. Aber was machen,wenn die Herrschaften nicht daran interessiert sind, die Sache endlich mal aufzuklären oder ganz einfach unauffindbar sind ? Eine Zwangsversteigerung wäre sicherlich ein Weg,doch gibts in der Gegend bessere Häuser,die schon seit Jahren zum Verkauf stehen und auch nicht an den Mann gebracht werden können.
Gibts vieleicht noch einen anderen Weg außer der Zwangsversteigerung, wie man eine Erbengemeinschaft förmlich „zwangsauflösen“ kann ?

Hallo Marcow1975,

die Frage ist was die Bewohnerin und Mehrheitseigentümerin, erreichen will. Möchte sie das komplette Eigentum an dem Objekt erwerben oder es ganz verkaufen?

Dein
Ebenezer

Die Dame kann die Erbauseinandersetzung gerichtlich einleiten:


Da steht´s wie genau das funktioniert. Dazu bedarf es z.B. nicht der Zustimmung anderer Erben. ramses90