Machen wir den Fall mal etwas kompexer, denn ich kenne folgenden Fall: 4 Geschwister erben wohl 3 Wohnungen und eine will ihren Anteil verkaufen, die anderen drei aber nicht. Was tun?
P.S.
"… wenn nur zwei Geschwister ein Haus erben, und der eine es behalten, der
andere aber verkaufen will. „Jeder Miterbe hat das Recht, sich von der
Erbengemeinschaft zu lösen und sich seinen Anteil von den übrigen
Mitgliedern auszahlen zu lassen“,
sagt Stefan Walter, Jurist beim
Eigentümerverband Haus & Grund.
aber:
"Oft sind die Erben, was das Schicksal einer Nachlassimmobilie angeht, oft
diametral unterschiedlicher Auffassung. Der eine Erbe braucht Geld und
will die Immobilie veräußern, der andere will den Familienwohnsitz
erhalten.
Oder ein Erbe will die Immobilie
mit einer Hypothek belasten, was der andere Erbe gar nicht gut findet.
Ein Erbe will eine aus seiner Sicht dringende Sanierung der Immobilie
vornehmen, was der andere Erbe als komplett überflüssig betrachtet. Ein
Erbe will die Nachlassimmobilie vermieten, was der andere Erbe strikt
ablehnt. Solche oder ähnliche Konstellationen müssen irgendwie gelöst
werden. Und damit die Erben im Einzelfall nicht zum Faustrecht greifen
müssen, sieht das Gesetz in den §§ 2038 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)
ein Regelungsmodell vor, das die Erben zwingend beachten müssen…"
Nun ja. Die Frage lautet nun:
Was hat bei vier Personen eines Immobiliennachlasses,
die Person fuer Moeglichkeiten seinen Anteil zu veraeussern?
Gruss
Mike