Hallo Zusammen
Ich hätte hier mal eine Frage zum Stimmrecht in einer Erbengemeinschaft.
Es geht um 4 Personen, wo einer 75% des Erbes besitzt und drei Personen die restlichen 25% (Vater und 3 Kinder)
Nun gibt es eine Eigentumswohnung und hier eine Hauserwaltung. Wie sieht es hier aus sollte für einen Beschluss nach TOP-Pkt. die 75% plus ein Kind dafür sind und die anderen zwei Kinder dagegen. Gilt hier der Mehrheitsbeschluss mit min 51% für eine Stimmabgabe?
Viele Grüße und besten Dank für jede Antwort.
MfG
Wolfgang