Erbercht: Wie sichert man seinen Erbanteil vor anderen?

Hi zusammen,

ich hätte eine Frage:
Nehmen man mal an , dass eine Großmutter vor ca 1,5 Jahren gestorben und Kind und Enkelkinder als Erben eingesetzt hat. Ihr Vermögen verteilte sich auf Immobilienbesitz, Bargeld, Wertpapiere, Gegenstände, etc. Seit einiger Zeit verpulverte das Elternteil dieses Erbe dramatisch.
Ein Enkelkind (über 18) möchte seinen Anteil nun gesichert wissen. Was kann es dafür tun bzw an wen muss es sich wenden? Hat ein minderjährigs Enkelkind ebenfalls die Möglichkeit, seinen Anteil zu sichern? Kann man das so anstellen, dass das Elternteil das zunächst nicht mitbekommt?

LG :slight_smile:

Hallo Lg

wer ist denn das Elternteil? Das Kind der Oma?
Jedenfalls darf das Elternteil mit seinem Erbe machen was es will, also bis zum letzten Cent verpulvern. Abgesehen davon, finde ich es sehr abartig, auf das Erbe von Lebenden zu spekulieren.
Gruß Michael

Müssen solche Fragen nicht laut Hinweis „abstrakt“ dargestellt werden? Vielleicht ist das ein Missverständnis…

Von Zombies stand da aber nichts in der Frage … „eine Großmutter vor ca 1,5 Jahren gestorben“

1 Like

Dann sind ja wohl im Testament die Erbverhältnisse geklärt. Das Kind, das über 18, kann über seinen Anteil verfügen.
Für das andere Kind wird es schon komplizierter. Zwar haben minderjährige Erben den gleichen Erbanspruch wie volljährige Erben, aber da sie nicht vollständig rechtsfähig sind, übernehmen in der Regel die Eltern die Rechtsgeschäfte. Beträgt das Vermögen über 15000 Euro oder geht es um Grundstücke, dann benötigen die Eltern die Zustimmung des Familiengerichts. Ansonsten können diese Rechtsgeschäfte unwirksam sein. Bei „verpulverem“ Geld ist das natürlich so seine Sache.

Hi,
wie muß man sich das vorstellen?
Großmutter hat in ihrem Testament ausdrücklich die Enkelkinder zu gleichrangigen Erben neben dem eigenen Kind erklärt?
Z.B. so, daß die Großmutter verfügt hat, mein Kind (= das Elternteil) soll 50% erben, meine Enkelkinder zusammen 50%?
Falls ja, dann bilden Kind (= Elternteil) und Enkelkinder automatisch zusammen eine Erbengemeinschaft.
Das heißt, die Erbengemeinschaft müßte als Eigentümer im Grundbuch stehen (bei den Immobilien) und bei den Bankkonten und Wertpapieren müßte ebenfalls die Erbengemeinschaft Kontoinhaber bzw. „Eigentümer“ sein.

Am besten Kontakt zu einem Fachanwalt für Erbrecht aufnehmen.
Von der Beratung (kostet was!) muß das Elternteil erstmal nichts mitbekommen, aber wenn der Anwalt tätig werden soll, ist in die Erbauseinandersetzung (= die Aufteilung des Erbes unter den Erben) zwangsläufig das Elternteil involviert.

Gruß

Die Frage ist nach den wer-weiss-was-Regeln vorbildlich gestellt.

Lesen hilft!
Im Zweifel hilft auch rückfragen.

Hallo,

Das Erbe wurde bewertet (schon wegen der Erbschaftssteuer) und entsprechend Testament und Gesetz verteilt.
Mit seinem Teil kann jeder im Prinzip jeder machen was er will.
Wenn sich jemand aber an einem Teil vergreift, welcher ihm nicht zugeschlagen wurde, ist dies Diebstahl.
Das Enkelkind, welches über 18 ist, ist voll geschäftsfähig. Somit kann es auch verlangen, dass das Erbe aufgeteilt und sein Anteil ihm ausbezahlt/überschrieben wird. Immobilen gehören der Erbengemeinschaft und ein einzelner Erbe kann nicht darüber verfügen. Ein einzelner Erbe kann verlangen, dass ihm sein Anteil ausbezahlt wird. Die übrigen Erben müssen dann sehen wie sie das Geld zusammen bekommen, z.B. über eine Hypothek auf das Haus oder einen Verkauf…
Grundsätzlich braucht es eine Buchführung, gerade Immobilien müssen auch unterhalten werden. Die Kosten werden dann, entsprechend der Anteile, auf die Erben verteilt. Wird die Immobilie von einzelnen Erben bewohnt, wird ihnen die Miete entsprechend angerechnet. Mit der Vollständigen Verteilung des Erbes, löst sich die Erbengemeinschaft auf.

Bei Minderjährigen, wird das Vermögen, bis zur Volljährigkeit, von einem Rechtsbeistand/Vormund verwaltet. Dieser muss vom Familiengericht bestätigt werden und meistens sind es die Eltern, kann aber auch jede andere Person sein, wenn das Gericht dieser zustimmt oder den Eltern nicht traut. Grundsätzlich braucht es auch hier eine Buchführung und die gemachten Aufwendungen müssen für das Kind sein (z.B. Ausbildung).
Eigentlich müsste diese Buchführung vom Amt kontrolliert werden, aber meist sind die etwas überlastet.

MfG Peter(TOO)

Schwerlich !

Man hat (angeblich) geerbt, hat aber noch überhaupt nichts vom Erbe erhalten.

Na gut oder schlecht, je nach Betrachtungsweise.

Wie um alles in der Welt, sollte man Maßnahmen ergreifen, von denen die anderen Erben (Mutter oder Vater !) nichts bemerken ?
Man will doch ans Erbe ran, irgendwie merkt man das doch.

Auch mir war klar, dass nicht das Enkelkind nicht mehr Angst haben muss, dass die Oma das Geld verpulvert.

Im Eingangsthread steht doch eindeutig, dass d. Großmutter an Kind UND Enkel vererbt hat.
Der Enkel spekuliert mitnichten auf das Erbe von Lebenden sondern will, vollkommen zu Recht, sein Erbe vor dem Zugriff eines oder gar beider Elternteile retten. ramses90