Hallo,
Das Erbe wurde bewertet (schon wegen der Erbschaftssteuer) und entsprechend Testament und Gesetz verteilt.
Mit seinem Teil kann jeder im Prinzip jeder machen was er will.
Wenn sich jemand aber an einem Teil vergreift, welcher ihm nicht zugeschlagen wurde, ist dies Diebstahl.
Das Enkelkind, welches über 18 ist, ist voll geschäftsfähig. Somit kann es auch verlangen, dass das Erbe aufgeteilt und sein Anteil ihm ausbezahlt/überschrieben wird. Immobilen gehören der Erbengemeinschaft und ein einzelner Erbe kann nicht darüber verfügen. Ein einzelner Erbe kann verlangen, dass ihm sein Anteil ausbezahlt wird. Die übrigen Erben müssen dann sehen wie sie das Geld zusammen bekommen, z.B. über eine Hypothek auf das Haus oder einen Verkauf…
Grundsätzlich braucht es eine Buchführung, gerade Immobilien müssen auch unterhalten werden. Die Kosten werden dann, entsprechend der Anteile, auf die Erben verteilt. Wird die Immobilie von einzelnen Erben bewohnt, wird ihnen die Miete entsprechend angerechnet. Mit der Vollständigen Verteilung des Erbes, löst sich die Erbengemeinschaft auf.
Bei Minderjährigen, wird das Vermögen, bis zur Volljährigkeit, von einem Rechtsbeistand/Vormund verwaltet. Dieser muss vom Familiengericht bestätigt werden und meistens sind es die Eltern, kann aber auch jede andere Person sein, wenn das Gericht dieser zustimmt oder den Eltern nicht traut. Grundsätzlich braucht es auch hier eine Buchführung und die gemachten Aufwendungen müssen für das Kind sein (z.B. Ausbildung).
Eigentlich müsste diese Buchführung vom Amt kontrolliert werden, aber meist sind die etwas überlastet.
MfG Peter(TOO)