Hallo,Ich habe mal eine Frage , Kann man einen Hof an einen der vier Kinder übergeben ohne das die anderen drei was davon mitbekommen ? In unseren Fall sieht das nämlich so aus !!! Und wann hat mann Anspruch auf seinen Pflichtteil bzw. verjährt dieser Anspruch wenn mann vom Hof weggezogen ist ?
Lebzeitig kann jeder über sein Vermögen frei verfügen. Frühzeitig die Nachfolge seines Betriebes festzulegen mach ja auch Sinn, wenn man sein Lebenswerk in guten Händen wissen will.
Mit dem Tode des Schenkers stehen allerdings den nicht begünstigten Kindern als gesetzlichen Erben hierüber Ergänzungsansprüche zu.
Innerhalb von 10 Jahren nach Schenkung können Sie die Hälfte des verschenkten Wertes verlangen, wobei der Wert jährlich um 10 % sinkt (Pflichtteilsergänzungsanspruch).
Dieser Anspruch ist innerhalb von 3 Jahren nach Kenntnis des Todes des Schenkers an den Erben zu stellen und nur in Geld zu verlangen.
Ich habe mal eine Frage , Kann man einen Hof an einen
der vier Kinder übergeben ohne das die anderen drei was davon
mitbekommen ?
Natürlich, jeder kann mit seinem Eigentum machen was er möchte.
In unseren Fall sieht das nämlich so aus !!!
Das dürfte in der Regel bei den meisten übergebenen Höfen so sein, da eine Auszahlung des Hofwertes in vielen Fällen zum wirtschaftlichen Ruin führen dürfte.
Und wann hat mann Anspruch auf seinen Pflichtteil bzw.
verjährt dieser Anspruch wenn mann vom Hof weggezogen ist ?
Einen Anspruch an seinem Pflichtteil, bzw. hier vermutlich Pflichtteilsergänzungsanspruch, hat man wenn der Erblasser stirbt. Man hat dann 3 Jahre Zeit seinen Teil einzufordern.
Wäre für jeden Antwort dankbar.
Manchmal macht man sich das Leben leichter, wenn man den Willen der Eltern akzeptiert.