Folgender Sachverhalt:
Der Vater ist vor drei Jahren verstorben, die Mutter hat jetzt einen Erbschein beantragt. Es gab kein Testament.
Die Mutter und die zwei Töchter sind nun im Grundbuch eingetragen. Mutter will die Rate vom Hypothekendarlehen bis nächstes Jahr August aufgrund von niedrigerem Gehalt kürzen.
Die Bank verlangt jetzt, dass die Töchter im neuen Darlehensvertrag Sicherungsgeber sind bzw. bürgen.
Die Frage ist nun: Müssen die Töchter aus rechtlicher Sicht bürgen oder nicht?
Kann die Bank dies verlangen?
Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe.