Liebe/-r Experte/-in,
Hallo,
angenommen, jemand wird in einem Testament durch den Erblasser mit einem Haus bedacht. Es existieren jedoch noch erhebliche Verbindlichkeiten, die den testamentarischen Erben dazu verleiten, das Erbe auszuschlagen. Sehr kurz nach erfolgter Ausschlagung stellt sich heraus, dass durch einen interessierten Käufer ein Betrag für das Haus geboten wird, zu dem der „ehemalige“ Erbe niemals die Ausschlagung vorgenommen hätte, sondern gerne das Erbe angetreten hätte.
Frage:
Gibt es
- für diesen Fall Anfechtungsgründe der vorgenommenen Ausschlagung,
- welche Anfechtungsgründe für eine Ausschlagung gibt es überhaupt und
3 )WIE müßten die WEM (Nachlassstelle ?) innerhalb welcher Frist (wann beginnt diese Frist) dargelegt werden?
Vielleicht kann mir jemand diese Fragen beantworten.
Liebe Grüße
Joen