Hallo!
Person A hat zu Lebzeiten einer Person, die nicht zur Familie gehört,
einen großen Betrag geliehen. Rückzahlung erfolgt monatlich in sehr kleinen Beträgen in bar. Person A stirbt und hat schriftlich im Testament festgelegt, daß die noch offene Summe an den Erben weiter zu zahlen ist. Problem: der Erbe weiß nicht wie hoch die offene Summe noch ist (was könnte man zu Lebzeiten tun?) und braucht momentan Geld. Könnte man verlangen, daß der Schuldner einen Kredit aufnimmt um die Schulden auf einmal zu begleichen? Oder würde die Rückzahlung so wie zu Lebzeiten von Person A erfolgen müssen, wenn nichts anderes festgelegt worden ist?? - Ich hoffe, es ist verständlich geschrieben. - Schon mal vorab DANKE!!! Gruß Enni
Der Erbe tritt in die Stellung des Erblassers ein (§ 1922 BGB), tritt also sozusgen an dessen Stelle, und abgesehen vom Wechsel der Person bleibt alles beim Alten. Darum kann der Erbe nicht einseitig die Regeln verschärfen. War eine Ratenzahlung vereinbart, so bleibt es dabei.
Wieviel der Schuldner schon zurückgezahlt hat, muss den Erben zunächst nicht kümmern. Das darzulegen und zu beweisen, ist vielmehr Aufgabe des Schuldners. Man sollte diesen um entsprechende Belege bitten. Die muss er zwar nicht rausgeben, es wäre für ihn aber zweckmäßig, denn umso höher der Betrag, der nachweislich schon abgezahlt wurde, desto besser.
Vielen Dank, benvolio!
Problem ist nur: der Schuldner zahlt seine Schulden monatlich zurück. In bar. Da gibt es keine Belege. Wenn er z. B. sagt: ich habe ja schon 3/4 zurück gezahlt, aber es ist noch mehr als 1/2 offen, wie kann man das belegen? Aus meiner Sicht: gar nicht.
Problem ist nur: der Schuldner zahlt seine Schulden monatlich
zurück. In bar. Da gibt es keine Belege. Wenn er z. B. sagt:
ich habe ja schon 3/4 zurück gezahlt, aber es ist noch mehr
als 1/2 offen, wie kann man das belegen? Aus meiner Sicht: gar
nicht.
Er muss darlegen und beweisen, wieviel er schon zurückgezahlt hat. Man muss nichts tun, weil es eben der Schuldner ist, der etwas tun muss. Wird der Schuldner auf Zahlung der Gesamtsumme verklagt und kann er dann nicht beweisen, dass er schon soundso viel bezahlt hat, so wird er verurteilt, als habe er noch gar nichts zurückgezahlt.