Folgenes Fallbeispiel:
Die Eltern W. beide über 70 besitzen ein 2-Familien Haus in dem sie und ihr Sohn M. je eine Wohnung bewohnen. Ihre Tochter C. hat ein eigenes (schuldenfreies) 1-Familien Haus in dem sie allein wohnt.
Die Tochter C. bezieht ALG II trotz des Eigenheims und hat auch kein Interesse daran einen Job zu suchen da sie Alkoholikerin ist.
Der Sohn M. arbeitet Vollzeit und zahlt an seinen Vater Miete + Nebenkosten.
Der Vater W. möchte das Haus nicht an Mutter W. sondern gern noch zu Lebzeiten an seinen Sohn M. übergeben, da die Mutter W. vergesslich wird und sich wirtschaftlich nicht um das Haus kümmern kann und die Tochter C. bereits ein eigenes Haus besitzt und ein Alkoholproblem hat.
Folgendes Problem:
Wenn der Vater W. das Haus an seinen Sohn M. vererben würde gehörte die Hälfte des Hauses auch der Tochter C. welche auf Ihren Anteil nicht verzichten könnte da das Job-Center auf sie zukäme und das bereits gezahlte ALG II auf Grund des geerbten Vermögens zurückfordern würde. D.h. Sohn M. müßte somit seine Schwester C. auszahlen was er definitiv nicht ohne hohen Kredit tun kann. Sohn M. würde quasi das Geld für seine Schwester C. an das Amt zurückbezahlen müssen obwohl seine Schwester C. ein eigenes Haus besitzt.
Wenn der Vater W. das Haus an seinen Sohn M. verschenken würde, müßten erst 10 Jahre vergehen damit die Schenkung ohne Auszahlung an die Tochter C. im Todesfall von Vater W. rechtsgültig wird. Das dauert Vater W. und Sohn M. zu lange und ist zu riskant.
Frage:
Wie kann Vater W. das Haus an seinen Sohn M. übergeben ohne das der Sohn M. für seine Schwester C. einen Kredit wegen der Rückzahlung des ALG II aufnehmen müßte ???
Müßte die Schwester C. nicht eigentlich zuerst Ihr Haus verkaufen um die Rückzahlung des ALG II leisten zu können bevor sie einen Anspruch auf die Auszahlung der Hälfte des geerbten Hauses hat?
Vorschläge:
1.
Kann der Vater W. das Haus seinem Sohn M. für einen „obligatorischen Euro“ verkaufen und damit die Auszahlung an seine Tochter C. und somit die Kreditaufnahme seines Sohnes M. verhindern?
2.
Kann der Vater W. das Haus an die Lebensgefährtin S. seines Sohnes M. übergeben und damit seine Tochter C. umgehen?
Würde dann das Haus bei einer Heirat von Sohn M. und seiner Lebensgefährtin S. auch in den Besitz des Sohnes M. übergehen?
Bin für jeden Hinweis, Ratschlag, Lösungsweg und Tipp dankbar!
Liebe Grüße
Lady_Midnight
LM