Erbfall Gläubigerschädigend nutzen?

Hallo,

habe heute beim Lesen eines Erbrechtsfalls einige Fragen bekommen, die ich so auch nicht ausräumen konnte.

Problem:

Vater V ist Eigentümer einer unternehmenstragenden GmbH und hat 2 Söhne (S1 und S2). Die GmbH läuft recht ordentlich, Dividenden sind auch drinn. S1 und S2 sind aber in der GmbH nicht beschäftigt.

Vater V kommt ins Alter und denkt an die Unternehmensfortführung, die sich darauf beschränkt, dass seine 100% GmbH Anteile möglichst in der Familie bleiben sollen.

Problem hierbei: S2 ist „Pleitegeier“ und vor kurzem hat er Verbraucherinsolvenz angemeldet.

Also hat V folgende Idee, S1 und S2 werden beide normal Erben, V setzt aber seinen Steuerberater als Verwaltungs-Testamentsvollstrecker für die GmbH-Anteile (einziges Vermögen des V) ein. Hierdurch ist es den Gläubigern der Erben verwehrt in das Vermögen (GmbH-Anteile) zu vollstrecken. Die Testamentsvollstreckereinsetzung ist von vornherein auf 10 Jahre begrenzt, da dann dass Insolvenzverfahren von S2 höchstwahrscheinlich mit Restschuldbefreiung abgeschlossen ist.

Frage meinerseits: Geht denn das? Haben die Insolvenzgläubiger von S2 wirklich keine Möglichkeit an das Vermögen zu kommen? Bliebe ihnen nur, eine Restschuldbefreiung zu verhindern und darauf zu warten, dass Testamentsvollstreckung endet? Oder ist das ein Fall von Rechtsmissbrauch und wegen § 242 BGB sollte doch Zugriff der Gläubiger (also Verwertung von 50% der Anteile) möglich sein?

Ich denke, Erblasser hat Testierfreiheit und er könnte ja auch S2 enterben und so das Vermögen „retten“. Insoweit stünde den Gläubigern von S2 ja auch nichts zu. Also kein Zugriff auf die Anteile.

Was meinen die Experten?

Fragend:

der showbee

Nachtrag:
Hallo,

vergessen: im Fall stirbt natürlich V im Laufe der Insolvenz von S2 und die Dividenden fallen natürlich ins Einkommen des S2 und können verteilt werden.

gruss vom

showbee