Erbfall in der Vergangenheit - Unterlagen?

Liebe Rechtskundige und Ämtererfahrene,

interessehalber - bezogen auf den weiter unten dargestellten fiktiven Fall „ERBRECHT…“ meine Frage:

Müßte nicht am für den letzten Wohnort des Erblassers zuständigen Nachlaßgericht - speziell in einem solchen Erb- bzw. Testamentsfall wie dargestellt - auch noch nach 18 Jahren eine verbindliche, einsehbare Akte existieren?

Ist es vorstellbar, daß im Falle von hinterbliebenem Ehemann und zwei leiblichen Kindern der Erblasserin der Erbschein für das Gesamterbe ohne Einbeziehung, Information und Einverstandnis aller Erbberechtigten nur auf den Ehemann ausgestellt wird?

Danke und

herzliche Grüße

Helmut

Hallo!

Müßte nicht am für den letzten Wohnort des Erblassers
zuständigen Nachlaßgericht - speziell in einem solchen Erb-
bzw. Testamentsfall wie dargestellt - auch noch nach 18 Jahren
eine verbindliche, einsehbare Akte existieren?

Das weiß ich nicht, aber da ein Erbschein eine öffentliche Urkunde ist, gehe ich von längeren Aufbewahrungsfristen als 10 Jahre aus.

Ist es vorstellbar, daß im Falle von hinterbliebenem Ehemann
und zwei leiblichen Kindern der Erblasserin der Erbschein für
das Gesamterbe ohne Einbeziehung, Information und
Einverstandnis aller Erbberechtigten nur auf den Ehemann
ausgestellt wird?

Ja, falls die Erblasserin ein entsprechendes Testament verfasst hat und die Kinder noch minderjährig waren.

Bitte und viele Grüße
Sahne