Erbfall in Sizilien

Folgender Fall: Die erwachsenen Enkelkinder (deutsche Staatsbürger in Deutschland lebend) erben von der italienischen Großmutter (da Vater inzwischen verstorben) Wohnung, Geld etc. Ein italienischer Notar in Sizilien verwaltet das Erbe. Die Enkelkinder sollen nach Sizilien fliegen, um das Erbe anzutreten. Kurz nach dem Tod der Großmutter waren sie bereits dort, um den Notar zu beauftragen. Frage: Unter den derzeit pandemischen Umständen ist es sehr zeitaufwendig (Quarantäne usw). Ist es möglich, die Angelegenheit von Deutschland aus zu erledigen? Und wenn ja, wie könnte das aussehen? Danke im Voraus für die Antworten.

Servus,

das ist mit dem Notar zu klären. Er wird sagen können, unter welchen Bedingungen und wie hier ggf. Vollmachten erteilt werden können.

Quarantänepflichten bestehen derzeit weder bei der Einreise von Deutschland nach Italien noch umgekehrt. Sehr viel billiger als notariell beglaubigte Vollmachten (falls sie denn das persönliche Erscheinen ersetzen könnten) ist ein PCR-Test für jeden der Beteiligten, und der Käse ist gegessen.

Ziemlich kopfschüttelnd darüber, dass Ihr nicht ganz schlicht und einfach mit dem WHO-Impfpass nach Sizilien fahrt, grüßt

MM

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Es ging zwar nicht um die Frage Impfpass…(?) Und bitte kein Schleudertrauma bekommen beim Kopfschütteln :wink: Sorry, aber ich kann das Thema Impfen nicht mehr hören. Aber trotzdem danke für die Antwort.

Man kann das Erbe auch ausschlagen.
Aber der Aufwand wäre wohl der gleiche.

Dafür sieht das italienische Recht eine Frist von zehn Jahren vor. D.h. Totstellen ist bis auf weiteres auch eine Option - die allerdings nichts besser macht.

Schöne Grüße

MM

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Hallo, okay, danke für die Antwort. Ausschlagen ist in diesem Fall keine gute Option. Vermutlich ist es das Beste, sich in Deutschland einen Notar zu suchen, der sich mit italienischem Recht auskennt und das evtl. von hier lösen könnte. Trotzdem Danke. Lg

wird die Sache sicherlich um mindestens zehn Jahre verzögern. Hast Du je in einem zivilrechtlichen Verfahren mit einem italienischen Gericht korrespondiert? Hast Du jemals versucht, bei einer italienischen Behörde etwas ohne galoppino zu erreichen?

Wer hier wie gesagt leicht und einfach Auskunft geben kann, ob persönliche Anwesenheit notwendig ist oder ob einzelne Vertreter der Erbengemeinschaft mit Vollmacht handeln können und wie diese Vollmacht genau beschaffen sein muss (Sprache? Beglaubigung? Apostille?), ist der Notar auf Sizilien, der mit der Sache befasst ist.

Warum Du die allerleichteste Übung, nämlich mit einem frischen PCR-Test nach Sizilien und dito zurück zu fahren, von vornherein gar nicht als Option ansiehst, bleibt Dein Geheimnis.

Offenbar hast Du nur einen kleinen Teil des Sachverhalts wiedergegeben und es geht durchaus nicht nur um das „Antreten“ des Erbes. Solche Schnitzeljagden, bei denen peu à peu winzige Fetzchen des Sachverhaltes preisgegeben werden, machen überhaupt kein Vergnügen - also: Werde glücklich damit!

Schöne Grüße

MM

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Rückfrage: Ist es möglich, mit dem italienischen Notar zu telefonieren oder ihm zu schreiben? Dann könnte man erstmal klären, was von Deutschland aus geht - und was nicht.

Gruss
Jörg Zabel