Hallo,
folgender Fall.Onkel (unverheitatet u. keine Kinder ) ist gestorben und hat sein gesamtes Vermögen zu Lebzeiten ( vor ca. 2 Jahren ) auf einen Neffen übertragen. Der Onkel hat aber noch Geschwister. Kurz vor seinem Tod ist sein Bruder verstorben und hat ihm Summe X hinterlassen. Zählt dieses Vermögen zur Schenkung des Neffen, oder geht es an die Geschwister ? Danke
zunächst könnte man sich die frage stellen, ob die übertragung des gegenwärtigen vermögens an den neffen überhaupt formwirksam zustande gekommen ist, § 311b IV bgb. das interessiert vor allem die erben des onkels.
da aber im zeitpunkt der schenkung der bruder noch nicht verstorben war, wäre der vertrag jedenfalls nach § 311b II bgb (teilweise) nichtig (übertragung künftigen vermögens).
sollte der onkel also nicht nach dem erbfall des bruder zu lebzeiten verfügt haben bzw. der neffe (gesetzlicher/gewillkürter) erbe sein, erhält er auch nichts…
Vielen Dank für die schnelle Antwort.