Erbfall nach Zwngsversteigerung

Liebe Wissenden,
jemand (nicht ich) wäre durch Umstände die jeden treffen können in eine finanziell schlechte Situation geraten. Obwohl sie in Arbeit ist konnte sie die laufenden Verpflichtungen für ein finanziertes Wohneigentum nicht tragen was letztendlich zur Zwangsversteigerung geführt hat. Das ist beendet, jedoch sind noch immense Restschulden bei der finanzierenden Bank vorhanden.Das Objekt war hoffnungslos über finanziert. Die Bank hat nun angeboten, das durch sofortige Zahlung einer Teilsumme auf diese Forderung verzichtet würde.
Die betroffene Person verfügt über keinerlei liquide Mittel, Sparverträge oder Auto etc. Kann also auch das nicht leisten. Sie ist in Arbeit aber steht wenige Jahre vor dem Ruhestand. Bliebe also nur die Insolvenz.
Nun ist aber die Mutter dieser Person gestorben und sie ist mit ihrem Bruder (vielleicht) erbberechtigt. Es ist ein Haus als Grundbesitz vorhanden, nicht wertvoll aber immerhin etwas wert. Sie lebte getrennet von Mutter und Bruder, dieser sieht das Erbe als seines, verweist auf ein angebliches Testament , die Schwester wäre enterbt.
Zwei Fragen: 1. Wie kann die Person festestellen, welches Erbe überhaupt vorhanden ist, und was ihr zumindest als Pflichtanteil zusteht.
2. Da die Frist des Vergleichs der Gläubigerbank abläuft, macht es Sinn die Bank von dem evtl. anstehenden Erbe zu informieren und da um Fristverlängerung zu bitten.
Sorry für den langen Text, aber wohl notwendig um die Zusammenhänge zu verstehen.
Welches Vorgehen wäre sinnvoll?

Hallo!

Wie man es erfährt ?

Vom Nachlassgericht. Gibt es ein Testament so muss das dort abgeliefert werden( oder ist sogar amtlich hinterlegt) und das Gericht informiert alle Beteiligten (die genannten und alle gesetzlichen Erben) über den Inhalt (Kopie wird verschickt).
Liegt so etwas nicht vor, dann würde sowieso gesetzliche Erbfolge eintreten, es erben die Kinder zu gleichen Teilen.

Auch mit Testament und „Enterbung“ hätte man Anspruch auf das Pflichtteil ( die Hälfte des gesetzlichen Anspruchs- 2 Kinder = je 50 %, Pflichtteil also 25 %.
und zwar in Geldleistung !

Die Bank ?
Aufschub kann man ja immer erbitten. Bedenke aber, so eine Testamentsabwicklung kann dauern, insbesondere bei Pflichtteil, weil dazu ja Geld aufgetrieben werden muss (oder auch Haus verkauft werden müsste).
Überlegenswert wäre evtl. auch eine Abtretung des Erbes( des Erbanspruchs schon) an die Bank, dazu müsste man sich aber rechtlich vom Anwalt beraten lassen !

MfG
duck313