Erbfall: nur aufs Haus verzichten, wie?

Nein, alles verstanden :smile:
Ich dachte mir schon dass es auf den Notarbesuch hinausläuft, daher werde ich das wohl demnächst angehen.

Vielen Dank für die Antwort!
Gruß

viridian

sorry kann Dir nicht helfen. Lass Dich bei einen Rechtsantwalt beraten.

Herzlichen Dank für Ihre Anfrage zum Erbrecht.

Herzlichen Dank für Ihre Anfrage zum Erbrecht.

Das Bündel Ihre Fragen sprengt dass hiesige Forum.

Gerne bin ich bereit, für Sie in dieser Angelegenheit tätig zu werden.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Buerstedde

Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Buerstedde
Fachanwalt für Erbrecht
Rathausstr. 16
53332 Bornheim

Tel. 02222-931180
Fax. 02222-931182
[email protected]

http://www.dr-erbrecht.de

Hallo, war lange krank, daher die späte Antwort.

M.E. sind die Probleme für mich als Juristin durchaus überschaubar :smile:

Ich rate, zum Notar zugehen und einen Erbvertrag mit allen Beteiligten zu machen, in dem all das geregelt wird, wie Ihr es vorhabt. Dann soll er Euch beraten und basteln. Um den Notar kommt Ihr nicht herum, das es sich ume einen tw. Erbverzicht handelt.

Fall2 ist mit der Prozentzahl 12,5% pro Kind nur dann verständlich, wenn es ein gemeinsames Ehegatten-Testament gibt, das wäre nämlich die Höhe des Pflichtteil-Anspruchs. Den müsste Ihr einfach nicht fordern, kein Mensch zwingt Euch.

Wenn noch etwas unklar ist, kannst Du fragen.
Ingeborg

in beiden Fällen ist der Notar notwendig, da Verzichtserklärungen Gegenstand sind.