Erbfall und KFZ muss umgemeldet werden

Was muss man zur KFZ-Zulassungsstelle mitnehmen?

Gruß Joku

MOD: Titel Archiv-tauglich gemacht

Hi Joku!

ich frage mich gerade, was das mit Erbfall zu tun haben könnte. *grübel*

Ansonsten bieten die meisten Städte im Internet eine gute Übersicht an, was zu einer Ummeldung erforderlich ist.

Ich gehe davon aus, dass der Erbe das Kfz auf sich zulassen möchtet (Info fehlt) – oder einfach nur abmelden? … oder auf einen Freund zulassen?

Vielleicht innerhalb der gleichen Stadt…

Mindestens der letzte HU-Bericht, (AU beim Auto? bin mir nicht sicher), Kfz-Brief, Kfz-Schein (oder die neuen Nachfolger) Personalausweis, Kennzeichentafel (vom Auto) – vielleicht bei einer Ummeldung in der gleichen Stadt nicht erforderlich, bei einer Ummeldung in einer anderen Stadt erforderlich, Versicherungsbestätigung, … sollte reichen.

Ruf einfach mal beim Straßenverkehrsamt an oder erläutere, wer wo ein Kfz anmelden möchte!

Viel Erfolg!
Ulli

MOD: Titel analog zu Ursprungsposting editiert

Ich gehe davon aus, dass der Erbe das Kfz auf sich zulassen möchte.

Ja, so ist es gemeint.

Z. B.: Einer von 3 Söhnen bekommt das Auto und das innerhalb der gleichen Stadt…

Gruß JK

MOD: Folgetitel Archiv-tauglich gemacht

Dann sind es Brief + Schein, HU- + AU-Berichte und eine EVB-Nr. (elektronische Versicherungsbestätigungsnummer). Ausweis mit aktueller Meldeanschrift ist natürlicherweise bei jeder Behörde vorzulegen.
In einigen Bundesländern (z. B. Schleswig-Holstein) wird die Kfz-Steuer vom Konto abgebucht, also sollte die Bankverbindung mitgebracht werden. In anderen Bundesländern muss aber die Steuer auch sofort bezahlt werden (z. B. Hamburg).
Bei unserer Zulassungsbehörde muss das Fahrzeug nicht vorgeführt werden.

Gruß
Mantamaus

[MOD] Vollzitat entfernt

Dann sind es Brief + Schein, HU+AU-Berichte und eine EVB-Nr.
(elektronische Versicherungsbestätigungsnummer). Ausweis mit
aktueller Meldeanschrift ist natürlicherweise bei jeder
Behörde vorzulegen. … Bankverbindung …

Muss der Erbe denn nicht irgendwie nach- bzw. beweisen, dass er jetzt der rechtmäßige Besitzer ist?

Gruß
JoKu

Muss der Erbe denn nicht irgendwie nach- bzw. beweisen, dass
er jetzt der rechtmäßige Besitzer ist?

Hallo,
das macht er mit dem KFZ-Brief.

Gruß und so

Steuer auch sofort bezahlt werden (z.B. Hamburg).

Hallo,

nein.

Gruß und so

Wer den Brief in der Hand hält, dem gehört das Auto. *gg*

Gruß und so

Ach,wir haben bei uns schon oft von Leuten die aus HH kamen gehört, dass die Steuern sofort mit eingezahlt werden mussten. Hat sich da denn was geändert?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]