Angenommen, mehrere Personen erben einen Teil des Vermögens, teilt dann die Bank automatisch den Betrag für jede erberechtigte Person, wie es im Testament vorgesehen ist ?
Welche Unterlagen sind dafür notwendig? Was ist, wenn eine der erbberechtigten Personen eine Vorsorgevollmacht besitzt, die über den Tod des Erblassers hinaus geht? Besteht da nicht die Gefahr, dass diese Person sich bereits vorher am Vermögen bereichert?
Danke schon mal für eure Infos.
Hallo!
NEIN, Bank ist kein Testamentvollstrecker.
es ist ziemlich simpel, man besorgt einen Erbschein beim Nachlassgericht(Kostenpflichtig !) und dann kann man (einer für alle etwa) darüber verfügen, es auflösen und geld nach Wunsch verteilen.
Eine Vollmacht über das Konto (über den Tod hinaus) ist in der Wirkung gleich. Bevollmächtigte Person kann Konto auflösen und frei verfügen.
Da müssen schon die Erben selbst aufpassen, das es gerecht zugeht !
Erben können die Vollmacht auch widerrufen ! Erklärung genügt.
MfG
duck313
Hallo
es ist ziemlich simpel, man besorgt einen Erbschein beim
Nachlassgericht(Kostenpflichtig !) und dann kann man (einer
für alle etwa) darüber verfügen, es auflösen und geld nach
Wunsch verteilen.
Einer der Erben kann auch mit Erbschein nicht ohne weiteres über das Guthaben verfügen. Die Bank benötigt die Zustimmung der anderen Erben wie das Guthaben ausgekehrt werden soll oder zumindest benötigt die Bank eine entsprechende Vollmacht der anderen Erben wenn nur einer der Erben handeln soll.
ml.