Erbfall - Wertermittlung von Immobilie

Liebe Wissende und Kenner,

folgender hypothetischer Fall, den wir kürzlich diskutierten:

Eine Nichte erbt als einzige noch lebende Verwandte die schuldenfreie, unbelastete Immobilie ihrer Tante. Lt. Erbrecht gelten vermutlich auch in dem Fall (Steuer-)Freibeträge. Falls Ja, wie hoch wären die in dem genannten Fallbeispiel und wie würde die Immobilie „bewertet“*, also wie würde z. B. der Wert ermittelt, um etwaige Erbschaftsteuer festzusetzen?

* Ein aktuelles Wertgutachten soll einen Verkehrswert in Höhe von 170.000 EURO für die o. g. Immobilie ausweisen - würde dieser überhaupt zur Bemessung etwaiger Steuern berücksichtigt?

Für klärende Antworten danke ich im Voraus - Tom

Hallo,

die Antwort findest Du hier: [http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_06/lang_de…](http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_06/lang_de/nn_3474/DE/Service/Lexikon A Z/E/006.html)

Gruß
Ingrid

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