Liebe Wissende und Kenner,
folgender hypothetischer Fall, den wir kürzlich diskutierten:
Eine Nichte erbt als einzige noch lebende Verwandte die schuldenfreie, unbelastete Immobilie ihrer Tante. Lt. Erbrecht gelten vermutlich auch in dem Fall (Steuer-)Freibeträge. Falls Ja, wie hoch wären die in dem genannten Fallbeispiel und wie würde die Immobilie „bewertet“*, also wie würde z. B. der Wert ermittelt, um etwaige Erbschaftsteuer festzusetzen?
* Ein aktuelles Wertgutachten soll einen Verkehrswert in Höhe von 170.000 EURO für die o. g. Immobilie ausweisen - würde dieser überhaupt zur Bemessung etwaiger Steuern berücksichtigt?
Für klärende Antworten danke ich im Voraus - Tom