Hallo liebe Experten,
Ich habe 3 fiktive Fälle:
- Eine Person sei verstorben. Es gibt ein gemeinschaftliches Testament mit der Ehegattin, welches wie folgt formuliert ist:
„Damit im Falle des Todes eines Ehepartners der Andere nicht gezwungen wird, ein Haus zu verkaufen, sollen sämtliche Kinder vom Erbe ausgeschlossen werden. Besteht ein Kind auf dem Pflichtteil, so soll der gesamte Stamm für immer aus der Erbfolge ausgeschlossen werden.“
Frage hierzu:
Wenn die Ehegattin nun wenige Tage nach dem Ableben des Gatten darauf besteht, eine der Immobilien, in welcher derzeit ein Kind lebt, zu veräußern, ist das Testament dann in seiner Fassung überhaupt noch gültig?
Die Intention des fiktiven Verstorben könnte gewesen sein, dass durch den Tod des Partners kein Familienmitglied sein Obdach einbüßen müsse.
Nächste Frage:
Ist ein Testament, welches den Anspruch auf den Pflichtteil als automatischen Ausschluss aus der Erbfolge ansieht, überhaupt rechtskräftig (Bzw: Würde der Pflichtteil ausgezahlt und DANACH der Ausschluss erfolgen - oder würde das so formulierte Testament bewirken, dass kein Pflichtteil ausgezahlt würde?)
Fiktiver Fall 2:
Angenommen, eine Person sei Alleinerbin, aber nicht zurechnungsfähig (diagnostiziert psychisch krank und seit mehreren Jahrzehnten in Behandlung) - Wenn diese Person nun in die Bank spaziert und das gesamte Erbe ausbezahlt haben möchte (angenommen €100000+) und die Bank tut das dann auch ohne großes Aufhebens: kann man die Bank haftbar machen?
Fiktiver Fall 3:
Angenommen, eine Person sei aufgrund „gegenseitiger Erklärung“ Alleinerbe.
Es gibt aber andere Erben, die dies gerne anfechten möchten.
Der Alleinerbe sei aber in der Lage, das nicht unbeachtliche Vermögen des Hinterbliebenen großenteils zu verprassen, bevor eine gerichtliche Anfechtung dieser Erklärung überhaupt bearbeitet werden kann.
Wenn nun die anderen Erben zumindest den Pflichtteil erlangen würden - würde sich der aus dem zum Zeitpunkt des Ablebens des Verstorbenen bestehenden Vermögen oder aus dem zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme bestehenden Vermögen berechnen?
Gruß und Danke,
Michael